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Wann sind Teilenteignungen rechtlich?

Zunehmend Eingriffe in das Eigentum der Bürger auch ohne Entschädigung aus  „grünem Allgemeinwohl“

Von PROF. EBERHARD HAMER

In der Regierung treiben die Grünen die realpolitischen Roten und die um ihre Existenz zitternden Gelben (FDP) zu immer mehr Zwangsmaßnahmen gegen Personen und Vermögen der Bürger. Offenbar ist die Angst einer Mehrheit der Bürger vor der grünen Apokalypse so groß, dass diese selbst unvernünftige grüne Zwänge gegen sich dulden.

Dabei gehen die grünen Zwangsmaßnahmen immer stärker in Richtung Enteignung und in Kollision mit dem Grundgesetz. Enteignung ist nach Art. 14 des Grundgesetzes ein Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Eigentum. Das Eigentum als Ergebnis der Sparsamkeit und des Fleißes der Bürger darf nur mit Entschädigung entzogen werden und nur zum Wohle der Allgemeinheit. Letzteres allerdings unterstellen die Grünen bei allen grünen Maßnahmen von vornherein.

Sie haben sich allerdings auch daran gewöhnt, zunehmend Eingriffe in das Eigentum der Bürger auch ohne Entschädigung aus dem von ihnen behaupteten „grünen Allgemeinwohl“ vorzunehmen:

1. Die grüne Politik einschließlich der EU (Green Deal) haben die Schuldenspirale immer schneller von Millionen über Milliarden bis Billionen gedreht. Sie stört nicht, dass Geldmengenexplosion zugleich eine Geldentwertung darstellt und eine Gesamtverschuldung über die Rückzahlungsmöglichkeiten (Point of no return) hinaus eine Währungsreform erzwingt, das Geld vernichtet, also den Bürger monetär enteignen muss.

Selbst eine zweistellige Schuldenzunahme wurde deshalb immer noch nicht als Enteignung gewertet, weil eine hinterhältige Finanzpolitik die Wirkung der Ursache über Jahre immer wieder strecken konnte, der Eigentumsverlust an Geld in Form von Inflation bisher nur zu Teilenteignungen, also noch nicht zum Finanzcrash geführt hat.

Seit Beginn des Euro hat dieser mehr als 90 Prozent seines Wertes verloren, sind also die Bürger enteignet worden, wurde dies aber bisher nicht als entschädigungspflichtige Enteignung gewertet, weil sie über Jahre und in noch „erträglichen“ Dosen verordnet wurde. Ergebnis immerhin: Die Menschen trauen dem Geld nicht mehr, wissen, dass dies manipuliert, entwertet und langfristig nicht mehr sicher ist. Sie rechnen also mit der monetären Enteignung ohne den grundgesetzlichen (Art. 14 GG) Eigentumsschutz.

2. Auch hinter dem grünen „Kampf gegen Verbrenner“ steht der grüne Wunsch nach Verbot des Individualverkehrs, des Autos als liebstes Eigentum der Bürger. Mit mehr als die Hälfte des Spritpreise betragenden Spritsteuern, dazu Objektsteuern (Kfz-Steuer), Mautgebühren und immer begrenzenderen Motorenvorschriften versuchen die Grünen, Autofahren zum zu teuren Luxus für die Bürger zu machen, dieses also zu bekämpfen.

Verbot von Automobilbesitz wäre Enteignung. Die wirtschaftliche und technologische Verhinderung des Autofahrens für den Normalbürger dagegen wären enteignungsgleiche Eingriffe, deren Enteignungscharakter bisher nicht offen war und diskutiert worden ist. Erst wenn nach den grünen Vorgaben ein Auto technologisch so umgerüstet und sein Betrieb so teuer geworden ist, dass die Mehrzahl der Bürger sich dieses nicht mehr leisten kann, wäre der grüne Kampf gegen das Auto gewonnen und ein enteignungsgleicher Eingriff vollzogen. Diese Enteignung wäre aber nicht Entzug durch den Staat, sondern Verzicht des Bürgers auf eine für ihn zu teuer gewordene Investition.

3. Ein grün träumendes Europa-Parlament hat beschlossen, dass alle Häuser in Europa wärmeisoliert werden müssten. Der grüne deutsche Wirtschaftsminister hat noch eins draufgesetzt, indem er schon für das nächste Jahr das Ende aller fossilen Heizungen verordnete. Das Wohneigentum unserer Bürger wird deshalb in den nächsten Jahren mit sechsstelliger Zwangsinvestition belastet, was bereits jetzt zum Absturz der Immobilienwerte führt.

Ungeachtet der Risiken, dass die verordneten Heizungsumstellungen für Millionen Objekte nicht möglich, für weitere Millionen unwirtschaftlich sind, dafür weder die Handwerkerkapazität noch ein technisch gleichwertiges Angebot zur Verfügung steht, stellt dieses grüne Heizungsverbot jeden Wohnungseigentümer vor eine Großinvestition, wobei der Staat nur in Ausnahmefällen Zuschüsse leisten will oder kann, also in der Regel der Bürger selbst den Eigentumseingriff zahlen muss.

In vielen Fällen dürfte für diese Heizungsänderungswillkür der Begriff des enteignungsgleichen Eingriffs erfüllt sein und werden Urteile kommen, welche den Staat dafür zu angemessener Entschädigung verurteilen – wenn nicht die Politik erkennt, dass sie hierbei zu weit gegangen ist und wieder zurücksteckt.

4. Wer den Wohnungseigentümern hohe Belastungen zumutet, wird, wenn die Bürger durch eine Währungsreform erst finanziell enteignet sind, auch „aus Gerechtigkeitsgründen“ den Immobilieneigentümern eine Teilenteignung durch einen „Lastenausgleich“ zumuten. Im Bundesfinanzministerium gibt es schon eine Abteilung dafür, die dieses vorbereitet. Prognosen rechnen sogar damit. Da wir in Deutschland 1949 schon einmal einen Lastenausgleich gehabt haben, der 40 Prozent des Wertes als Zwangshypothek auf jede Immobilie legte, sind die Deutschen eine Teilenteignung ihres Immobilienvermögens gewohnt und würden dies – etwa im Unterschied zu Frankreich – dulden und wohl nicht als Enteignung ihres wichtigsten Eigentumswertes ansehen. Die Märkte allerdings fangen bereits an, dies Möglichkeit durch Wertverlust der Immobilien zu berücksichtigen.

5. Besondere Eingriffe grüner Eigentumsdiktatoren hat schon länger die Landwirtschaft erdulden müssen. Eingriffe wie Nutzungsverbote durch Erklärung zu Bioreservaten, Grünes Band oder Blühstreifen sind längst Eigentumseinschränkungen, welche politisch als „im Interesse des Gemeinwohls liegend“ verkauft worden sind, juristisch deshalb bisher nicht als enteignungsgleiche Eingriffe gewertet wurden, obwohl sie dies wirtschaftlich sind.

Ebenso bedeuten die immer strengeren grünen Vorschriften für die Bewirtschaftung und Düngung sowie der Tierhaltung zunehmende Einschränkungen für die betroffene Landwirtschaft, ohne dass diese bisher als enteignungsgleicher Eingriff juristisch qualifiziert und deshalb mit Entschädigungsansprüchen gemäß. Art. 14 GG verbunden worden wären.

So wurde seit Formulierung der Eigentumsgarantie in Art. 14 des Grundgesetzes das grundsätzliche Eigentumsrecht der Bürger durch immer mehr Eingriffe des Staates – vor allem seit der grünen Machtübernahme – angeknabbert, reduziert und durch Auflagen, Kontrollen und Nutzungsvorschriften bis zur wirtschaftlichen Teilenteignung vermindert, ohne dass die Gerichte diese Eingriffe als eigentumsgleichen Eingriff zurückgewiesen hätten. Das Eigentumsrecht der Bürger schwindet und wird in der kommenden Währungsreform mit anschließendem Lastenausgleich in Deutschland mehr schwinden als im Ausland.

Die eigentlich gedachte Eigentumsgarantie des Artikel 14 GG hat gegen eine ideologische Politik nicht gehalten, der Vorbehalt „sein Gebrauch soll dem Wohle der Allgemeinheit dienen“ war das Einfallstor für ideologische Eingriffe und Manipulationen in die Eigentumsobjekte der Bürger – das Auto, das Haus, die landwirtschaftliche Nutzung u.a. Solange also die Bürger die grüne Ideologie tolerieren, werden sie auch deren Eigentumsangriffe mitmachen. Und für die grünen Eingriffe in das Wohnungseigentum kommt den Enteignern zugute, dass Deutschland nur 40 Prozent Wohnungseigentum hat, also ein Mietervolk ist, welches mehrheitlich als Mieter gegen das Wohnungseigentumsrecht steht. Und im Kampf der Grünen gegen die Landwirtschaft ist ebenfalls nur eine Minderheit von zwei Prozent der Bevölkerung betroffen, welche trotz ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung parlamentarisch weitgehend an Bedeutung verloren hat.

Es ist erstaunlich, mit welcher Gelassenheit die Menschen dulden, dass ein Öko-Minister, der von Wirtschaft keine Ahnung hat, ihnen die Früchte ihres lebenslangen Fleißes entzieht, die Geldvermögen und ihre Alterssicherung durch Schulden (Geldentwertung und Inflation) vernichtet und ihr Sachvermögen (Auto, Wohnung) durch Verbote, Auflagen und Kontrollen nicht nur entwertet, sondern auch den Gebrauch verhindert. Dabei ist dieser Minister und sein korrupter Clan nur von 20 Prozent der Wähler gewählt, also schon bei der Wahl von 80 Prozent nicht gewünscht. Dass sie ihn trotzdem unsere Wirtschaft und unser Eigentum zerstören lassen, ohne Massenproteste (wie in Frankreich), ist wohl traditionellem deutschen Obrigkeitsdenken zu verdanken.

Erst wenn wir wieder politische Bedingungen schaffen, dass das Eigentum der Menschen wieder sicher ist, lohnt es sich wieder für die Bürger, fleißig zu sein und zu sparen, was die Voraussetzung für wirtschaftlichen Aufstieg jedes Einzelnen und der Volkswirtschaft ist.

Der kommende Zusammenbruch grüner Politik im Wirtschaftscrash muss wohl erst die notwendige Toleranzwende bringen.
(pi-news.net)

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