Entscheiden eingebürgerte Ausländer die nächste Bundestagswahl?
Von WOLF M. SCHNEIDER
Seit der letzten Bundestagswahl sind in Deutschland mehr als eine halbe Million Menschen „eingebürgert“ worden, die meisten von ihnen Syrer. Dabei sind die Zahlen von 2024 noch nicht einmal eingerechnet. Das heißt: Diese vormaligen Ausländer haben (auch) die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Sie dürfen jetzt ebenfalls wählen, zum Beispiel bei der kommenden Wahl zum Deutschen Bundestag – oder zur neuen Bürgerschaft in Hamburg am 2. März 2025.
Die enormen Einbürgerungszahlen, die von den Kartellparteien voran getrieben wurden, beeinflussen die Wahlen hierzulande kolossal. Aber es redet kaum jemand davon.
Die Zahl der „Neubürger“ steigt rasant
Berlin hat angekündigt, von nun an bis zur Bundestagswahl weitere 13.000 Menschen, die momentan als Ausländer gelten, einzubürgern. Dieses Procedere wird wegen der vielen Anträge stark abgekürzt. Persönliche Gespräche mit den Migranten – die früher üblich waren – sind zumindest vorläufig in der Regel abgeschafft worden.
„Allein das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen bürgerte nur im vergangenen Jahr 51.187 Menschen ein – auch hier waren mit 22.720 der Großteil Syrer“ (Junge Freiheit). Das hier vorgelegte Tempo ist rasant; die Geschwindigkeit lässt für das Jahr 2024 eine weitere starke Zunahme erwarten.
2021 waren es noch 29.250 Einbürgerungen, ein Jahr später stieg die Zahl auf 40.824. 2023 überstieg die Zahl der Eingebürgerten im Schwarz-Grün regierten Bundesland NRW die 50.000er-Marke.
Viele wählen auch in ihrem Heimatland
Nicht sehr unwahrscheinlich scheint es, dass die Zahl der eingebürgerten Erstwähler aufgrund der Verleihung der deutschen Pässe bis zum Wahltermin im Februar 2025 auf 700.000 steigt. Dabei sind die früher eingebürgerten Ausländer noch nicht einmal mitgerechnet.
Pikant: Aufgrund des von der Ampel-Regierung verabschiedeten Staatsbürgerschaftsrechts dürfen die Eingebürgerten auch in ihrem Herkunftsland wählen. Denn diese „neuen Deutschen“ müssen nun nicht mehr ihre alte Nationalität ablegen.
Sobald die Einbürgerungs-Urkunden ausgehändigt sind, ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit rechtlich gültig, sagt der Fachanwalt für Migrationsrecht, Martin Manzel, dem Focus: „Jeder neue deutsche Staatsbürger darf dann alle deutschen Rechte geltend machen, die einem Staatsbürger zustehen, unter anderem auch das Recht zu wählen und gewählt zu werden.“
(pi-news.net)