Springe zum Inhalt

Wirtschaftliche Enteignung

Rentenansprüche nichts mehr wert - (Teil 3 von 3)

Von PROF. EBERHARD HAMER

Die Europäische Zentralbank (EZB) sollte eigentlich nach dem Vorbild der Bundesbank Hüterin einer stabilen Währung und ebenfalls unabhängig sein, ist aber durch die nationalen Interessen ihrer Vorstandsmitglieder und durch eine sogar kriminelle Präsidentin (Lagarde wegen Korruption vorbestraft) und unter dem Druck der südeuropäischen Schuldenländer zu einer Schuldenmaschine geworden, die auf Kosten der Währungsstabilität mehr als vier Billionen Schulden geschaffen, die Währung also so vermehrt hat, dass ihr Wert durch Inflation zwangsläufig sinken musste.

An der Untreue der EZB verlieren alle Bürger Europas. Niemand kann aber die Täter zur Rechenschaft ziehen, sie sind immun. Und was sie tun, ist zwar Zerstörung der Währung und wirtschaftliche Enteignung, nicht aber rechtlich Enteignung im Sinne Art. 14 GG.

Der durch Geldmengenvermehrung durch die EZB verursachte Schwund von Geldwert vernichtet vor allem die für eine Währung unverzichtbare „Werthaltigkeit des Geldes“ und damit alle Anlagen, mit denen die Bürger ansparen oder ihr Alter sichern wollen (Renten). Dazu hält der Staat durch Bürgergeld Millionen Bürger von der Einzahlung in die Rentenkasse ab, holt andererseits Millionen Sozialasylanten ins Land, die auch ohne Arbeit lebenslang trotzdem einen Rentenanspruch bekommen und hat sogar für die nächsten Jahre Rentenzahlungen an die Ukraine übernommen, die pleite ist.

Ergebnis: die deutschen Rentenansprüche sind praktisch nichts mehr wert. Sie werden nur noch inflationsvermindert nach dem Crash als Mindestrenten für das geplante Leben nicht mehr ausreichen. Dabei hatte das Bundesverfassungsrecht eigentlich die Renten als individuellen Vermögensanspruch qualifiziert und geschützt.

Dennoch müssen die fleißigen Unternehmer und Arbeitnehmer in einen Rententopf einzahlen, der nicht nur löcherig ist, sondern bereits ein Betrugssystem, weil die Gelder massiv fremdverwendet wurden und die heutigen Zahler nie mehr das herausbekommen, was sie eingezahlt haben.

Wieder ein Fall von wirtschaftlicher Enteignung, der aber rechtlich trotz der Eigentumsgarantie der Rente durch das Bundessozialgericht weder zu verhindern war noch strafbar ist – keine rechtliche Enteignung im Sinne von Art. 14 GG.

Nach der Finanztheorie hat Geld nicht nur eine Wertaufbewahrungs-, sondern auch die Tauschfunktion. Wegen der exklusiven Verschuldung in der ganzen Welt haben die USA, die Euro-Zone und die meisten anderen Länder den „Point of no return“ bereits überschritten, können sich also durch Sparen, Steuererhöhungen oder andere Refinanzierungsmöglichkeiten nicht mehr entschulden.

Wo immer das in der Geschichte geschehen ist, entstand eine erst langsame, dann immer schnellere und schließlich galoppierende Inflation, die die Werterhaltungsfunktion des Geldes zerstört hat, aber auch im letzten Drittel die Tauschfunktion durch eine Währungsreform beenden musste.

Durch Währungsreformen wird Geld abgewertet (meist zehn zu eins) wird den Menschen also das Geld praktisch vernichtet. Eine solche Geldvernichtung wird von der Plutokratie bereits vorbereitet, indem die Zentralbanken und Finanzpolitiker eine „Reform“ des Geldes hin zur digitalen Zahlung betreiben. Dann gibt es überhaupt kein Geld mehr, sondern nur noch Zahlungsvorgänge und Zahlungsansprüche gegen die Zentralbank. Wir hätten dann nicht mehr die Freiheit, selbst mit Geld zu bezahlen, was wir wollen, sondern wir müssen bei unserer Zahlung Verhaltensnormen der Regierung einhalten oder wie in China Sozialpunkte erfüllen, werden also finanziell von souveränen Bürgern in jedem Zahlungsvorgang unter die Aufsicht der Zentralbank gestellt.

Bisher sind alle diese Währungsreformen die größten wirtschaftlichen Enteignungen in den Ländern gewesen, aber nie als rechtliche Enteignung qualifiziert worden. Auch dieses Mal wird uns die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes nicht schützen.

Die Corona-Krise hat uns gezeigt, dass der Staat von heute auf morgen unser Geschäft verbieten, unsere Unternehmen vernichten und unser Privatleben blockieren kann. Die neue Regierung hat daraus gelernt, dass man auch mit Vorschriften ganze Branchen (Automobilindustrie, Landwirtschaft, Chemie) nach Ideologiezwecken umerziehen, d.h. reduzieren oder sogar vernichten kann. Die ideologiegesteuerten Zwangsmaßnahmen mit wirtschaftlichen Verboten, Regulierungen, Bedingungen und bürokratischen Gängelungen nehmen zu, sind wirtschaftliche Schädigungen unserer Betriebe und unseres wirtschaftlichen Vermögens – aber eben Regierungshandlungen und deshalb nur wirtschaftliche Enteignung, aber eben noch nicht rechtliche Enteignung im Sinne von Art. 14 GG.

Konsequenz daraus: Die Väter des Grundgesetzes haben sich wirtschaftliche Enteignung nicht vorstellen können. Hätten sie gewusst, wie hemmungslos unsere Zentralbank und unsere Regierung uns unser wirtschaftliches Vermögen entziehen und vernichten kann, hätten sie sicher die Enteignung im Art. 14 GG nicht nur auf Sachvermögen, sondern auch auf das Wirtschaftsvermögen bezogen.

So müssen wir von unseren Politikern verlangen, dass die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG nicht nur auf das Sachvermögen beschränkt bleibt, sondern auf das wirtschaftliche Vermögen ausgedehnt wird, dass wir also auch vor wirtschaftlicher Enteignung geschützt werden.

Die Pflicht dazu ergibt sich einmal aus der Souveränität des Staatsbürgers als letzte Instanz der Politik und außerdem aus dem Grundsatz der Marktwirtschaft, dass jeder grundsätzlich das Recht auf den eigenen Arbeitsertrag hat und auf das damit selbst geschaffene Vermögen.

Oder lassen wir wieder wie im Kommunismus den Eigentumsvorrang des Staates mit freier Enteignung der Bürger zu?

» Teil 1: Ist Entwertung auch Enteignung?
» Teil 2: Die Enteignung der Bürger als Überlebensrecht des Staates
(pi-news.net)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert