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100 Millionen Tote

Maos Erben im Kampf gegen die Bürger

Von CONNY AXEL MEIER

Am Donnerstag jährte sich zum 50. Mal der Todestag des größten Massenmörders aller Zeiten, Mao Zedong, der für den Tod von geschätzt 100 Millionen Menschen verantwortlich war. Die früheren Mitglieder seines Fanklubs (K-Gruppen) leben noch heute in Saus und Braus und bekleideten in der Bundesrepublik höchste Staatsämter bis hin zum Bundesminister (Trittin) und Ministerpräsidenten (Kretschmann), nachdem sie erfolgreich in den 80er-Jahren die „Grünen“ usurpiert und in ihre Abhängigkeit gebracht hatten.

Heute sind die Kinder der 68er-Bewegung am totalitären Ziel angekommen und haben nach der Wiedervereinigung mit dem „real existierenden sozialistischen“ Vasallenstaat „DDR“ die ehemalige demokratische Bundesrepublik als UnsereDemokratie™ unter ihre ökosozialistische Kontrolle gebracht. Die sich heute zu Neostalinisten gewandelten Maoisten haben die Kulturrevolution erfolgreich abgeschlossen und im Rahmen des „Marschs durch die Institutionen“ nicht nur die Exekutive, sondern auch die Justiz und die staatlichen Propagandamedien ihrer mörderischen Ideologie unterworfen.

Doch die rot-grün-woke Lackschicht auf ihrer freiheitsberaubenden Fata Morgana-Erzählung ist dünn. Deshalb reagieren sie auch so hysterisch auf die Wahlerfolge der AfD und betreiben aktiv Partei- und Betätigungsverbote, De-Monetarisierung, Diskriminierung und sonstige Schikanen mit Hilfe bezahlter Schlägertruppen der sogenannten „Antifa“ gegen die Kritiker der geforderten Unterwerfung.

Exemplarisch dafür ist nicht nur die Verfolgung prominenter kritischer Autoren, freiheitlicher Politiker und Journalisten, sondern auch die gezielte soziale Vernichtung von Beamten, die es wagen, Tatsachen öffentlich beim Namen zu nennen.

Ein Polizeibeamter beim BKA wird bestraft
Berichten wir als treffendes Beispiel vom am gleichen Tag, an dem die verbliebenen Mao-Fans den Todestag ihres Idols begehen, stattgefundenen Berufungsprozess vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin gegen den BKA-Polizei-Oberkommissar Stefan Wischniowski. Der Vater von vier Kindern, Ehemann seiner von den Philippinen stammenden Ehefrau, hat sich doch glatt erdreistet, Inhalte in sozialen Medien kommentarlos zu teilen, die seinen linksverstrahlten Vorgesetzten nicht gefielen. Deshalb wurde er (noch) erfolglos wegen „Volksverhetzung“ angezeigt und gegen ihn ermittelt. Das war nicht der Anfang. Ein bei einer von ihm gehaltenen Rede vorgetragens Zitat aus einem Schreiben, das über die Zustände in einer Flüchtlingsunterkunft beschrieb, wurde als „rassistisch“ eingestuft und führte dazu, ihn in erster Instanz aus dem Polizeidienst als Beamter zu entfernen.

Die Schikanen begannen bereits im Dezember 2014, nachdem er in einer Rede bei der Personalversammlung des BKA festhielt, dass die gezielte Erhöhung des Anteils von Migranten im Staatsdienst gegen den Gleichheitsgrundsatz, „der in expliziter Form durch Art. 33 GG die Rückbindung der Staatsgewalt an das Staatsvolk sicherstellen soll“ verfassungsfeindlich ist. Das kostete ihn, wie er später feststellen musste, seine weitere Karriere beim BKA, weil fortan ein „Fortbildungsverbot“ über ihn verhängt wurde und er sozusagen „strafversetzt“ wurde.

Zudem wurde Wischniowski eine Nähe zur nicht verbotenen Pegida-Bewegung und zur nicht verbotenen „Identitären Bewegung“ (IB) in Wien unterstellt, weshalb ihm eine angebliche „Kontaktschuld“ angedichtet wurde. Nach 30 Jahren Dienst für den Staat soll er laut erstinstanzlichem Urteil eines Verwaltungsgerichts in Berlin aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden, weil, so wörtlich, von ihm eine „rassistische Amtsführung erwartbar“ sei. Wegen eines verwendeten Zitates!

Stefan Wischniowski ließ sich davon nicht einschüchtern und kandidierte für die AfD als Direktkandidat in seinem schwäbischen Wahlkreis Esslingen zum Bundestag. Das war wohl zuviel für seine links-grün verstrahlten Vorgesetzten.

So wurde er beispielsweise einmal wegen angeblichen Betrugs in Höhe von 155 Euro zur Fahndung ausgeschrieben, obwohl seine Adresse und sein Rechtsanwalt dem BKA ja bekannt waren.

Das aktuelle Urteil in Sachen „Volksverhetzung“ bei der Berufungsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag fiel negativ aus. Stefan Wischniowski wird Revision einlegen.

Dass die Justiz unschuldige Bürger, speziell auch „Beamte“, wegen der „falschen Meinung“ bestraft, sobald diese öffentlich geäußert wird, ist spätestens seit 2011 offensichtlich. Die Meinungsfreiheit wird nicht schlagartig, sondern scheibchenweise abgebaut und alle Bücklinge machen im vorauseilenden Gehorsam mit, die Freiheiten der Bürger abzuschaffen. Die Revolution beginnt, laut Mao, angeblich von „unten“. Wenn das Ziel erreicht ist, dann beginnt der Stalinismus, die Diktatur von „oben“. Der aktuell den Staat dominierende Ökosozialismus ist nichts anderes als der Neostalinismus mit wokem Anstrich.

Deshalb verdient Stefan Wischniowski volle Unterstützung. Er steht mit seinem Namen öffentlich für Freiheit und Menschenrechte ein. Die gute Nachricht ist: Jeder totalitäre Staat findet irgendwann sein natürliches Ende.
(pi-news.net)

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