Warum das Grundgesetz nicht nur zitiert, sondern angewendet werden muss
Von David Cohnen
Ein Blick nach Brandenburg zeigt, wie aktuell die Frage nach Verfassungstreue und demokratischen Schutzmechanismen ist. Nach der Landtagswahl 2024 verfügt die AfD dort über eine sogenannte Sperrminorität. Für Entscheidungen, die eine Zweidrittelmehrheit erfordern – etwa Änderungen der Landesverfassung oder die Wahl von Verfassungsrichtern – kann sie damit blockierend wirken. In den vergangenen Tagen wurde öffentlich diskutiert, dass fast alle anderen Parteien – mit Ausnahme der AfD und der BSW – gemeinsam Position beziehen, um diese Blockademöglichkeiten zu umgehen. Politisch mag das verständlich erscheinen, demokratisch betrachtet wirft es jedoch Fragen auf: Ist es vertretbar, die strategische Wirkung einer Minderheit gezielt zu neutralisieren, selbst wenn diese Minderheit im Parlament legitim vertreten ist?
Ein vergleichbarer Vorgang zeigt sich auf Bundesebene: Bevor sich der Bundestag nach der Wahl im März 2025 konstituierte, änderte der alte Bundestag das Grundgesetz – nicht nur in Bezug auf die Schuldenbremse, sondern auch, um Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen eines Sondervermögens verfassungsrechtlich abzusichern. Diese Änderungen ermöglichten eine Schuldenaufnahme und Investitionen, die sonst möglicherweise die Zustimmung der AfD erfordert hätten, und banden gleichzeitig die Grünen durch Einbeziehung klimapolitischer Vorgaben in das Gesetzespaket. Auch hier zeigt sich: politische Mehrheiten umgehen gezielt verfassungsmäßige Schutzmechanismen, um strategische Ziele durchzusetzen.
Die Zweidrittelmehrheit ist genau aus diesem Grund in Verfassungen verankert. Sie ist kein Hindernis aus Prinzip, sondern ein essentieller Bremsklotz, der verhindert, dass temporäre Mehrheiten fundamentale Regeln des Staates nach Belieben ändern können. Jede politische Absicht, diese Schutzfunktion gezielt zu umgehen, ist aus demokratischer Sicht problematisch.
In politischen Debatten wird ständig vom Rechtsstaat gesprochen. Vom Grundgesetz, von Demokratie und von gemeinsamen Werten. Doch die entscheidende Frage lautet: Was geschieht, wenn diese Prinzipien politisch unbequem werden?
Wir sprechen täglich vom Rechtsstaat.
Wir feiern das Grundgesetz.
Wir berufen uns auf unsere Demokratie.
Doch was sind diese Worte noch wert, wenn sie nur gelten, solange sie politisch bequem sind?
Artikel 20 des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland bindet die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht. Nicht an Moral. Nicht an Stimmungen. Nicht an internationale Erwartungen. Sondern an Recht.
Und dennoch erleben wir seit Jahren eine Politik, die sich selbst relativiert.
Was gestern noch geltendes Recht war, wird heute als „nicht praktikabel“ bezeichnet.
Was ausdrücklich geregelt ist, wird politisch umgedeutet.
Was verfassungsrechtlich möglich wäre, gilt plötzlich als „europäisch nicht durchsetzbar“.
Ist das noch Rechtsstaat – oder bereits politische Opportunität?
Man wirft anderen Populismus vor – doch was ist es, wenn man sich auf das Grundgesetz beruft, es aber faktisch nicht ausschöpft?
Man spricht von „unserer Demokratie“ – doch Demokratie ist kein moralisches Projekt, sondern ein Rechtsrahmen.
Nicht das Recht folgt der Politik.
Die Politik folgt dem Recht.
Das ist keine Ideologie.
Das ist die Grundlage unseres Staates.
Und während man in Deutschland über eine „regelbasierte Ordnung“ spricht, predigen andere längst nationale Interessen. Die Vereinigten Staaten – ob unter George W. Bush, Barack Obama oder Donald Trump – haben nie aufgehört, ihre Interessen durchzusetzen. Sie tun es offen oder diplomatisch, aber sie tun es.
Und wir?
Wir diskutieren darüber, ob wir unser eigenes Recht anwenden dürfen.
Ist Souveränität nur ein Wort für Sonntagsreden?
Oder bedeutet sie, dass ein Staat im Rahmen seiner Verfassung handelt – selbstbewusst, nicht aggressiv, aber bestimmt?
Ein Staat sollte keine imperialistischen Ambitionen verfolgen.
Er muss keine Expansion fordern, keine Konfrontation suchen.
Aber er muss Verfassungstreue wahren – nicht mehr, nicht weniger.
Denn ein Staat, der sein eigenes Recht relativiert, verliert nicht nur Autorität nach außen – er verliert Glaubwürdigkeit nach innen.
Und ohne Glaubwürdigkeit bleibt am Ende nur Verwaltung.
Verwaltung des Problems.
Verwaltung des Niedergangs.
Doch das Grundgesetz ist kein Verwaltungsleitfaden.
Es ist eine Verpflichtung.
Wer den Rechtsstaat ernst nimmt, darf das Grundgesetz nicht nur zitieren.
Er muss es anwenden.
Und vielleicht gilt auch in der Politik eine alte Erkenntnis, die nichts an Aktualität verloren hat:
Die Glaubwürdigkeit eines Rechtsstaates beginnt dort, wo das Recht auch dann gilt, wenn es politisch unbequem ist.
