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Muster oder Einzelfälle?

Wenn unbequeme Fragen auf Nebenschauplätze treffen

Von David Cohnen

Aktualisierte Fassung vom 3. September 2026

Was geschieht, wenn ein Bürger einen Widerspruch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk anspricht – und was sagt die Reaktion darüber aus?

Ausgangspunkt ist ein Aufsatz mit dem Titel „Alle Menschen sind vor dem Gesetz nicht gleich“. Im Mittelpunkt steht die Frage, was geschieht, wenn politische Bewertungen, juristische Einschätzungen und journalistische Einordnungen in der öffentlichen Wahrnehmung den Charakter verbindlicher Tatsachen annehmen.

Der Aufsatz unterscheidet dabei zwischen geltendem Recht, persönlichen Rechtsauffassungen und deren medialer Darstellung. Eine juristische Einschätzung ist keine verbindliche Rechtsnorm. Eine politische Bewertung ist keine Tatsache. Eine journalistische Einordnung ist kein Gerichtsurteil. Und eine häufig wiederholte Auffassung wird allein durch ihre mediale Verbreitung nicht zur gesellschaftlichen oder rechtlichen Norm.

Auf den Aufsatz reagierte das ZDF mit einer allgemeinen Antwort. Darin heißt es unter anderem, Informations- und Diskussionssendungen böten Raum für unterschiedliche politische, gesellschaftliche und rechtliche Bewertungen. Die rechtliche Bewertung einzelner Fragen und die verbindliche Auslegung der geltenden Rechtsordnung oblägen den hierfür zuständigen Institutionen.

Damit liefert das ZDF zugleich einen Maßstab, an dem sich die eigene Berichterstattung messen lassen müsste: Werden politische Bewertungen tatsächlich als solche kenntlich gemacht? Werden unterschiedliche Positionen erkennbar voneinander getrennt? Und wird zwischen einer Tatsache und der journalistischen Bewertung dieser Tatsache unterschieden?

Gerade hier setzt die Kritik an. Bei politischen Themen entsteht vielfach der Eindruck, dass bestimmte Auffassungen als selbstverständlich oder faktisch gegeben präsentiert werden, während abweichende Positionen eingeordnet, relativiert oder gar nicht erst sichtbar gemacht werden. Das betrifft nicht nur einzelne Sendungen oder einen einzelnen Sender, sondern wirft eine grundsätzliche Frage nach dem Umgang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit politischen Kontroversen auf.

Dabei geht es auch um die AfD. Man muss diese Partei nicht mögen und ihre politischen Positionen nicht teilen. Sie ist jedoch aufgrund ihres Wähleranteils und ihrer Vertretung im Deutschen Bundestag politische Realität. Eine demokratische Öffentlichkeit muss deshalb auch einer oppositionellen Partei Raum geben, die Regierungspolitik zu kritisieren. Das ist keine Sonderforderung zugunsten der AfD, sondern ein Grundprinzip politischer Öffentlichkeit.

Eine weitere Reaktion ist in diesem Zusammenhang bemerkenswert. Auf eine entsprechende Eingabe antwortete die WDR-Hotline sinngemäß, das Anliegen beziehe sich offenbar auf ein anderes Programm, und verwies auf die Kontaktmöglichkeiten des ZDF.

Damit wurde die Frage auf die Zuständigkeit für ein bestimmtes Programm reduziert. Der eigentliche Gegenstand der Kritik war jedoch ein übergreifendes Problem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Statt sich mit diesem Problem auseinanderzusetzen, wurde die Anfrage damit zunächst einem anderen Ansprechpartner zugeordnet.

Noch ein aktuelles Beispiel: die „Phoenix Runde“

In der Nacht zum 2. September 2026 wurde um 0:00 Uhr auf Phoenix eine „Phoenix Runde“ zum Thema Sanktionen gegen Russland ausgestrahlt. Die Sendung vermittelte zunächst den Eindruck einer aktuellen politischen Diskussion. Erst im Verlauf ergaben sich Hinweise darauf, dass das ausgestrahlte Material bereits mehrere Jahre alt sein könnte.

Dabei ist nicht die Wiederholung älteren Materials an sich problematisch. Problematisch wäre vielmehr, wenn für den Zuschauer nicht eindeutig erkennbar ist, dass es sich um eine ältere Sendung oder um wiederverwendetes Material handelt.

Gerade bei einem politisch aktuellen Thema wie den Sanktionen gegen Russland kann die fehlende oder nicht ausreichend deutliche Kennzeichnung dazu führen, dass ältere Aussagen als Teil einer aktuellen Debatte wahrgenommen werden. Entscheidend wäre deshalb eine klare und unmissverständliche Kennzeichnung des Alters und des Charakters des ausgestrahlten Materials.

Und dann kommt der Spam-Verdacht hinzu

Bei einem erneuten Versand des erweiterten Schreibens wurde die Übermittlung durch Telekom wegen eines Spamverdachts unterbrochen, sodass nicht alle vorgesehenen Empfänger erreicht wurden.

Inzwischen liegt dazu eine weitere konkrete Mitteilung eines langjährigen Empfängers vor. Er schreibt:

„Bei meinem ersten Sendeversuch an Sie hatte ich nur die Antwortfunktion gewählt und Ihr gesamter Text war noch angeheftet. Die Weiterleitung wurde abgelehnt, weshalb ich Ihnen dann nur noch meinen Antworttext ohne Anhang übermittelte.“

Der Vorgang ist deshalb bemerkenswert: Eine Nachricht mit dem vollständigen Aufsatz konnte nicht weitergeleitet werden. Ein unmittelbar anschließender zweiter Versuch desselben Absenders, bei dem der Aufsatz nicht mehr enthalten war, wurde dagegen zugestellt.

Daraus folgt noch kein Beweis dafür, dass der Aufsatz der Grund für die Zurückweisung war. Es liegt jedoch die naheliegende Frage nahe, ob der Inhalt des Aufsatzes oder bestimmte Merkmale der Nachricht bei den eingesetzten Filtersystemen eine Rolle gespielt haben könnten.

Diese Frage gewinnt zusätzlich an Gewicht, weil vergleichbare Zurückweisungen nach Angaben verschiedener Empfänger auch in der Vergangenheit bereits mitgeteilt wurden. Damit steht nicht mehr nur ein einzelner technischer Vorgang im Raum, sondern die Möglichkeit eines wiederkehrenden Musters.

Ob dieses Muster tatsächlich existiert und wodurch es gegebenenfalls verursacht wird, wäre technisch überprüfbar. Welche Nachrichten wurden zurückgewiesen? Welche Fehlermeldungen wurden ausgegeben? Welche Filtersysteme waren beteiligt? Und unterschieden sich die abgewiesenen Nachrichten von erfolgreich zugestellten Nachrichten tatsächlich nur dadurch, dass der betreffende Aufsatz enthalten war?

Gerade diese Fragen wären einer unabhängigen journalistischen oder technischen Prüfung zugänglich.

Ein weiteres aktuelles Beispiel: Phoenix und Lanz am Abend des 2. September

Am Abend des 2. September 2026 wurde auf Phoenix eine weitere „Phoenix Runde“ ausgestrahlt, in der unter anderem die bevorstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und die dort starke Zustimmung zur AfD eine Rolle spielten. Auch in der Talkrunde bei Markus Lanz am selben Abend war die AfD ein Thema.

Bemerkenswert war dabei, dass weder in der „Phoenix Runde“ noch bei Lanz ein Teilnehmer auszumachen war, von dem man hätte sagen können, dass er letztlich eine AfD-Position vertritt. Die AfD und ihre Wähler waren damit Gegenstand der Diskussion, ohne dass deren politische Argumente in vergleichbarer Weise durch einen Diskutanten selbst vertreten wurden.

Das ist kein auf diese beiden Sendungen beschränktes Phänomen. Es ist in politischen Diskussionsrunden immer wieder zu beobachten – und zwar vor dem Hintergrund einer bundesweiten Zustimmung zur AfD von rund 30 Prozent. Bezieht man darüber hinaus diejenigen ein, die eine Wahl der AfD zumindest erwägen, sowie einen Teil der noch Unentschiedenen, ergibt sich ein mögliches Zustimmungspotenzial von insgesamt deutlich über 40 Prozent.

Bei einer solchen Wählerstimmung ist es demokratisch kaum nachvollziehbar, dass in öffentlich-rechtlichen Talkrunden regelmäßig niemand erkennbar die Positionen dieser großen Wählergruppe vertritt. Andere Parteien und politische Richtungen erhalten selbstverständlich ihre Vertreter und damit die Möglichkeit, ihre Argumente unmittelbar einzubringen. Spiegelbildlich müsste dies auch für die Argumente jener Wähler gelten, die der AfD ihre Stimme geben wollen oder eine solche Wahl zumindest erwägen.

Es geht dabei nicht um eine besondere Bevorzugung der AfD. Es geht um die Frage, ob politische Diskussionsrunden tatsächlich die Breite der gesellschaftlichen und politischen Auffassungen abbilden, über die sie sprechen.

Worum es letztlich geht

Es geht nicht darum, aus den geschilderten Vorgängen vorschnell einen Zusammenhang zu konstruieren. Ein solcher Nachweis liegt nicht vor. Es geht vielmehr um die Frage, ob hier verschiedene Vorgänge sichtbar werden, die für sich genommen erklärbar sein mögen, in ihrer Häufung aber einer journalistischen Überprüfung bedürfen.

Kritische Fragen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden teilweise nicht inhaltlich beantwortet, sondern auf Zuständigkeiten, einzelne Sendungen oder andere Ansprechpartner verwiesen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob politische Diskussionsrunden tatsächlich die Breite der politischen Wirklichkeit abbilden, über die sie sprechen.

Hinzu kommen die Fragen nach der Kennzeichnung älteren Sendematerials und nach den wiederholten Spam-Zurückweisungen bei der Verbreitung politischer Texte. Auch hier geht es zunächst nicht um eine vorgegebene Erklärung. Es geht darum, festzustellen, was tatsächlich geschehen ist, welche technischen oder organisatorischen Gründe dafür vorliegen und ob zwischen einzelnen Vorgängen überhaupt ein Zusammenhang besteht.

Genau hier liegt der journalistische Ansatzpunkt.

Die einzelnen Vorgänge sollten nicht durch Nebenschauplätze überlagert werden. Entscheidend sind die Vorgänge selbst: Was wurde gesendet? Wie wurde es gekennzeichnet? Wie wurden Beschwerden beantwortet? Welche politischen Positionen kamen in den Diskussionen tatsächlich zu Wort? Welche technischen Gründe gab es für die Spam-Zurückweisungen?

Vielleicht gibt es für alles eine völlig harmlose Erklärung. Vielleicht handelt es sich tatsächlich um voneinander unabhängige Einzelfälle. Vielleicht zeigen sich bei genauerer Prüfung aber auch Strukturen, die bisher niemand genauer betrachtet hat.

Entscheidend ist deshalb eine unabhängige Prüfung der einzelnen Vorgänge. Erst danach lässt sich beurteilen, ob es sich tatsächlich nur um voneinander unabhängige Einzelfälle handelt oder ob sich daraus ein gemeinsames Muster ergibt.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht, wer die Fragen stellt. Entscheidend ist, ob die Fragen berechtigt sind – und was eine unabhängige Prüfung der zugrunde liegenden Vorgänge ergibt.

Das wäre eine Aufgabe für Journalisten.

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