Bevor das Kind in den Brunnen fällt!
Von RAINER K. KÄMPF
Die Gesellschaft habe ein Anrecht darauf, daß Straftäter außer Landes geschafft werden, sagt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Das ist korrekt und dem ist auch nichts weiter hinzuzufügen. Es sollte in einem funktionierenden Staat selbstverständlich sein und weder einer Beteuerung noch einer Absichtserklärung des Ministers bedürfen.
Selbstverständlich muß aber auch sein, daß dieser Staat alles, aber auch alles dafür tut, daß eben diese Straftaten nicht begangen werden können. Prävention ist das Stichwort. Diese tatsächlich angewandt, erübrigten sich im Nachhinein scheinheilige Diskussionen.
Denn zuallererst hat die Gesellschaft ein Anrecht auf ein geschütztes und sicheres Leben. Dafür bezahlen die Bürger den Staat, seine Institutionen und die Politiker, denen sie, manchmal auch fälschlich, das Vertrauen ausgesprochen und ihnen die erforderlichen Befugnisse übertragen haben. Die Übertragung des Gewaltmonopols an den Staat ist seitens des Bürgers ein Vertrauensbeweis auf Vorschuß und vonseiten des Staates eine verpflichtende Garantieübernahme zugunsten der Gesellschaft.
Kann oder will der Staat dieser Übereinkunft nicht nachkommen, hat er versagt. Ob fahrlässig oder vorsätzlich, spielt in Bezug auf das Ergebnis keine wesentliche Rolle.
Die Krux bei dieser Sache ist nun, daß, wer sich auch immer an entscheidender Stelle ernsthaft der Sache annehmen und ehrlich dringend erforderliche präventive Schritte einleiten wollte, diesem Staat und den Verantwortlichen für die katastrophalen Mißstände bezüglich der inneren Sicherheit die Maske vom Gesicht reißen und sie als Tatbegünstigende entlarven müßte.
Gesellschaftlicher und politischer Suizid, zumindest für Mitglieder eventuell tatbegünstigender Parteien.
Wenn Justiz, Politik und Gesellschaft es zur gerade noch machbaren Maxime erheben, erst dann handeln zu wollen, wenn der Schaden bereits eingetreten ist, dann sind wir verloren, alle.
(pi-news.net)
