Nancy Faeser und die Abschaffung der Privatsphäre
Von altmod
Online-Kommunikation ist vertraulich – d.h. also auch das Telefonieren. Das steht (noch) in der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation. Internet-Dienste dürfen die Kommunikation ihrer Nutzer nicht „mithören, abhören, speichern oder auf andere Arten abfangen oder überwachen“.
Die linksextreme Innenministerin Nancy Faeser will das abschaffen. Vorgeschoben, als notwendig im Kampf gegen sexuellen Missbrauch und Kinderpornografie, sollen Internet-Dienste die Kommunikation ihrer Nutzer anlasslos und verpflichtend scannen und überwachen.
Faesers Mißbrauch des sexuellen Mißbrauchs
Mit ihrer Initiative will Faeser eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSA-VO)“ antizipieren. Damit verstößt sie auch gegen den Koalitionsvertrag der „Ampel“. Aber intern hat sie sich anscheinend schon durchgesetzt.
Es bedarf keiner Diskussion, dass das, was sich im Internet – und nicht nur dort – an Widerwärtigem im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornografie abspielt, nicht akzeptierbar ist und bekämpft werden muss. Doch es muss vermutet werden, dass dies als Hebel dient, die Grenzen der Überwachung der Privatsphäre bei der (Online-) Kommunikation auszuweiten.
Dieser Staat wurde durch seine Regierenden und den willfährigen Medien schon länger auf den Weg in eine totalitäre Umgestaltung gebracht. Da sei nur an die Corona-Maßnahmen mit Aufhebung elementarer Grundrechte erinnert. So ist nicht von der Hand zu weisen, dass man nicht Halt machen wird, bald auch die gesamte private Kommunikation unter Überwachung zu stellen. Was technisch inzwischen ja nicht unmöglich ist.
Privatsphäre war gestern
Der Angriff oder Übergriff auf die Privatsphäre ist ein Angriff auf die demokratische Grundordnung. Die Vorstellung einer Privatsphäre ist Bestandteil der demokratischen Grundordnung. In Deutschland wird die Privatsphäre im Grundgesetz durch das Persönlichkeitsrecht und auch durch die Bestimmungen zur Unverletzlichkeit der Wohnung und zum Post- und Fernmeldegeheimnis geschützt. Auch die Grundrechte-Charta der Europäischen Union legt besonderen Wert auf den Schutz der Privatsphäre:
Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation.
Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Titel 1, Artikel 7.
Aber wie schon erwähnt, arbeitet auch die EU-Kommission seit geraumer Zeit an der Außerkraftsetzung dieses Elementarrechts. Es sei in diesem Zusammenhang noch an das „Forschungsprojekt INDECT der EU zur „präventiven Verbrechensbekämpfung“ mittels automatischer Auswertung von Überwachungskamerabildern des öffentlichen Raums erinnert.
Jubel bei den Buntfaschisten: “1984” ist endlich greifbar!
Wie in der Dystopie von Orwells „1984“ wird – nicht nur mit dem Kampf gegen Kinderpornographie – aktuell versucht, einen Vorwand zu schaffen, der die massive Überwachung, den permanenten Ausnahmezustand und in der Folge eine umfassende Unterdrückung rechtfertigt.
Am permanenten Ausnahmezustand (=Klimakatastrophe) arbeiten die Grünen und ihr NGO-Umfeld ja schon lange. Und ihre Regierungsbeteiligung gibt ihnen endlich die dazu notwendigen Mittel in die Hand, das Volk in ihrem Sinne zu unterjochen. Die SPD mit Faeser und Scholz – aber auch die FDP – erweisen sich dabei als folgsame Partner bei den totalitären Staatsambitionen. Wie „Corona-Leugner“ nicht nur sozial verfemt, sondern mit juristischen Finessen auch strafrechtlich verfolgt wurden, so steht zu erwarten, dass dem „Klima-Leugner“ oder „-Skeptiker“, das gleiche Schicksal erreicht.
Schon unter der großen Koalition wurden umfassende Überwachungsmaßnahmen, angeblich zur Kriminal-Prävention oder Terrorismus-Abwehr beschlossen. Private Telekommunikationsunternehmen sind nach einem Gesetz vom Dezember 2015 verpflichtet, alle Telekommunikations-Verbindungsdaten sowie Standortdaten von Handys ohne Anlass oder konkreten Verdacht vier oder zehn Wochen lang zu speichern und sie herauszugeben, falls Behörden sie anfordern.
Cui bono?
Auch bei der Auswertung unseres Zahlungsverkehrs oder bei der zukünftigen automatischen Übermittlung unserer Fluggastdaten an das Bundeskriminalamt oder an ausländische Polizeibehörden speichern Privatunternehmen für den Staat. Seit 2017 dürfen sich die Behörden mittels sog. Staatstrojaner in die Systeme der Bürger hacken.
Und wem nutzt das? Die Frage will ich hier nicht beantworten. Ich könnte in Pönales abgleiten, so in Rage gerate ich, blicke ich auf das beste Deutschland, das es je gegeben hat!
(conservo.blog)