Was ist mit der UN-Feindstaatenklausel?

(gh) - Wolfgang Schäuble hat 2011 gesagt, seit dem Krieg sei Deutschland nicht souverän. Haben die Siegermächte noch immer das letzte Wort,? Warum gilt die Feindstaatenklausel der UN weiterhin? "Nein", sagt KI, "die Siegermächte haben heute kein letztes Wort mehr über Deutschland, und die Bundesrepublik ist voll souverän.
Das viel zitierte Statement von Wolfgang Schäuble aus dem Jahr 2011 wird in der politischen Debatte oft missverstanden und aus dem Kontext gerissen. Auch die sogenannte Feindstaatenklausel der Vereinten Nationen (UN) ist heute rechtlich bedeutungslos. Wolfgang Schäuble sagte im November 2011 auf einem Bankenkongress wörtlich: 'Und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen'. Der historische Konttext: Bis 1990 war Deutschland durch den Alliierten-Status tatsächlich rechtlich beschränkt.
Der ökonomische Kontext: Schäuble sprach in seiner Rede über die Euro-Finanzkrise und die Globalisierung. Seine Kernaussage war, dass im modernen Europa kein Staat mehr rein nationale, 'vollständige' Souveränität besitzt. Durch die Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU) und Abkommen wie die Währungsunion geben alle Demokratien freiwillig Teile ihrer Souveränität an übergeordnete Institutionen ab, um global handlungsfähig zu bleiben. Es war ein Plädoyer für europäische Integration, keine Feststellung einer alliierten Besatzung. [
Die Rechte der Alliierten über Deutschland endeten offiziell im Jahr 1991. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag: Dieser historische Vertrag von 1990 zwischen der Bundesrepublik, der DDR und den vier Siegermächten (USA, Sowjetunion, Großbritannien, Frankreich) regelte die außenpolitischen Aspekte der Wiedervereinigung. Rechtliche Wirkung: Mit dem Inkrafttreten am 15. März 1991 erklärten die vier Siegermächte das offizielle Ende ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Deutschland erhielt damit seine volle, uneingeschränkte Souveränität zurück.
Warum steht die Feindstaatenklausel noch in der UN-Charta? Die Artikel 53, 77 und 107 der UN-Charta erlaubten es den Siegermächten theoretisch, ohne Ermächtigung des UN-Sicherheitsrates Zwangsmaßnahmen gegen Staaten zu ergreifen, die im Zweiten Weltkrieg Feinde der Unterzeichner waren. Dass sie dort noch physisch gedruckt steht, hat rein formale Gründe. Rechtlich obsolet (überholt): Die Klausel gilt im Völkerrecht einhellig als kraftlos und gegenstandslos. Nach Artikel 4 der UN-Charta können nur 'friedliebende Staaten' UN-Mitglieder werden.
Da Deutschland 1973 als vollwertiges Mitglied aufgenommen wurde (und mehrfach im Sicherheitsrat saß), ist der Status als 'Feindstaat' rechtlich erloschen. Bereits am 11. Dezember 1995 verabschiedete die UN-Generalversammlung die Resolution 50/52, in der die Feindstaatenklauseln offiziell als 'obsolet' (überholt und ungültig) anerkannt wurden. Um den Text der UN-Charta physisch zu ändern, ist ein extrem aufwendiges, formales Änderungsverfahren notwendig, das die Ratifizierung durch zwei Drittel aller UN-Mitgliedstaaten (inklusive aller Vetomächte) erfordert. Da weltweit Einigkeit darüber herrscht, dass die Klausel ohnehin unwirksam ist, scheut die Staatengemeinschaft diesen rein bürokratischen Mammutak".
