Gebäudeenergiegesetz, Wärmepumpe und die Illusion der Technologieoffenheit
Von David Cohnen
Die öffentliche Darstellung der jüngsten Anpassungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erweckt den Eindruck, es habe eine Korrektur der bisherigen Linie stattgefunden. Von „Technologieoffenheit“ ist die Rede, vom Weiterbetrieb von Öl- und Gasheizungen, von einem Rückweg aus vermeintlich überzogenen Vorgaben.
Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch: Ein grundlegender Paradigmenwechsel ist nicht erkennbar. Die strukturelle Ausrichtung bleibt bestehen – lediglich die kommunikative Verpackung hat sich verändert.
- Struktur statt Rhetorik
Die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bleibt der Maßstab für neue Heizsysteme.
Die CO₂-Bepreisung verteuert fossile Energieträger kontinuierlich.
Förderprogramme und regulatorische Rahmenbedingungen begünstigen weiterhin elektrische Heizsysteme, insbesondere Wärmepumpen.
Formal wird Wahlfreiheit betont. Faktisch bleibt die Lenkungswirkung klar: Fossile Systeme werden verteuert, elektrische Systeme subventioniert.
- Technische Realität der Wärmepumpe
Die Effizienz von Wärmepumpen wird häufig über Kennzahlen wie COP (Coefficient of Performance) oder JAZ (Jahresarbeitszahl) kommuniziert. Beide Werte sind jedoch keine festen Geräteeigenschaften, sondern stark abhängig von:
- Außentemperatur
- Vorlauftemperatur
- Gebäudedämmung
- Heizsystemauslegung
- Nutzerverhalten
Laborwerte oder Durchschnittsangaben lassen sich daher nicht ohne Weiteres auf reale Winterbedingungen übertragen.
Gerade bei Luft-Wasser-Wärmepumpen sinkt der COP mit fallender Außentemperatur deutlich ab. Während bei +7 °C Werte zwischen 3 und 4 erreichbar sind, reduziert sich die Effizienz bei starkem Frost erheblich. In Regionen wie den deutschen Mittelgebirgen und insbesondere im Alpenraum sind Temperaturen unter −10 °C keine Ausnahme. In solchen Betriebszuständen kann der COP bis auf 1 absinken oder sich diesem annähern; bei Zuschaltung eines elektrischen Heizstabs entspricht die Wärmeerzeugung praktisch einer Direktstromheizung.
Das bedeutet: 1 kWh Strom erzeugt dann nur noch etwa 1 kWh Wärme. Bei einem Strompreis von rund 0,40 € pro kWh entsprechen die Heizkosten etwa 0,40 € pro kWh. Zum Vergleich: 1 kWh Wärme aus Erdgas kostet je nach Tarif etwa 0,10 €. Die Wärmekosten vervierfachen sich damit gegenüber einer Gasheizung.
Da der überwiegende Anteil des jährlichen Heizenergiebedarfs in den kältesten Wintermonaten entsteht, ist dieser Effizienzverlust kein theoretisches Randproblem, sondern wirtschaftlich relevant. Bei flächendeckendem Betrieb von Wärmepumpen mit einem COP nahe 1 würde die elektrische Last in Deutschland kurzfristig die Leistungsgrenzen des Stromnetzes überschreiten.
Hinzu kommt die strukturelle Volatilität der Stromerzeugung aus Wind- und Solaranlagen. In Phasen geringer Einspeisung sind weiterhin fossile Backup-Kraftwerke erforderlich, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Eine weitgehende Elektrifizierung des Wärmemarktes erhöht somit die Abhängigkeit vom Stromnetz und von dessen jederzeitiger Stabilität.
Die vielfach angekündigten Wasserstofflösungen stehen im Gebäudebereich derzeit weder in ausreichender Menge noch zu wirtschaftlich tragfähigen Bedingungen zur Verfügung. Die Wärmepumpe bleibt damit in der aktuellen Systemarchitektur stark abhängig von Strompreis, Netzinfrastruktur und klimatischen Rahmenbedingungen.
- Wirtschaftliche Belastung für Verbraucher
Optimal ausgestattetes Einfamilienhaus
Sind die technischen Voraussetzungen bereits erfüllt – gute Dämmung, Fußbodenheizung, geeignete Hydraulik – liegen die Investitionskosten für eine Wärmepumpe inklusive Ausbau der alten Heizung und vollständiger Installation realistisch bei rund 40.000 €.
Unter Einbeziehung der Kapitalkosten und der höheren Strompreise ist der Betrieb erheblich teurer als der Weiterbetrieb eines bestehenden Gasbrennwertkessels.
Nicht optimal ausgestattetes Haus
Fehlen diese Voraussetzungen, entstehen zusätzliche Kosten für:
- Nachrüstung oder vollständige Neuinstallation einer Fußbodenheizung
- Anpassung oder Austausch vorhandener Heizkörper
- Dämmmaßnahmen an Dach, Fassade oder Kellerdecke
- Austausch oder Vergrößerung von Heizflächen
- Verstärkung der elektrischen Infrastruktur
- Begleitende Bauarbeiten wie Estrich-, Putz-, Bodenbelags- und Malerarbeiten
Gerade der Einbau einer Fußbodenheizung erfordert in der Regel entfernen des Estrichs, eine Neuverlegung der Heizkreise, anschließende Estricharbeiten sowie die vollständige Wiederherstellung der Bodenbeläge. Auch Wanddurchbrüche und Leitungsanpassungen ziehen regelmäßig Putz- und Malerarbeiten nach sich.
Je nach Zustand, Größe und Ausstattungsniveau des Gebäudes können diese Begleitmaßnahmen erhebliche zusätzliche Kosten verursachen. In Verbindung mit umfassenden energetischen Sanierungen können sich die Gesamtausgaben auf 150.000 € summieren.
Diese Investitionen erfolgen in einem Umfeld schwacher wirtschaftlicher Dynamik, hoher Energiepreise, steigender Staatsverschuldung und zunehmender regulatorischer Belastung.
- Die Frage der „klimaneutralen“ Beimischung
Die Bundesregierung betont die Technologieoffenheit auch dadurch, dass Öl- und Gasheizungen weiter betrieben werden dürfen, sofern perspektivisch ein Anteil – etwa 10 Prozent – „klimaneutraler“ Energieträger wie Biogas oder Bioöl eingesetzt wird.
Auf den ersten Blick scheint dies eine praktikable Kompromisslösung zu sein. Bei genauer Betrachtung ergeben sich jedoch erhebliche Zweifel.
Physikalische Emissionen
Bei der Verbrennung von Biogas oder Bioöl entsteht zunächst ebenso CO₂ wie bei fossilem Gas oder Öl. Der Unterschied wird ausschließlich über die angenommene Kreislaufbilanz begründet.
Gesamtbilanz der Herstellung
Die Produktion von Bioenergie erfordert:
- landwirtschaftliche Flächen
- Diesel für Anbau und Ernte
- Düngemittel und Pflanzenschutz
- Transport, Verarbeitung und Verteilung
Die Gesamtenergiebilanz relativiert den behaupteten Klimavorteil deutlich.
Mengenproblem
Deutschland ist derzeit weit davon entfernt, 10 Prozent seines Gas- oder Ölbedarfs aus inländischer Bioenergie zu decken. Bereits heute konkurriert Energiepflanzenanbau mit Nahrungsmittelproduktion und Naturschutz.
Importargument
Der Hinweis auf mögliche Importe löst das Problem nicht, sondern verschiebt es. Wenn Deutschland klimapolitisches Vorbild sein will und andere Länder vergleichbare Ziele verfolgen sollen, stellt sich die Frage:
Warum sollten andere Staaten ihre klimaneutralen Energieträger exportieren, anstatt sie selbst zur Erreichung eigener Klimaziele zu nutzen?
Eine globale Nachfrage nach Bioenergie würde:
- Flächenkonkurrenz verschärfen
- Preise erhöhen
- Transportemissionen steigern
- Verfügbarkeit weiter verknappen
Bioenergie ist mengenmäßig begrenzt und kann keinen universellen Ersatz fossiler Energieträger im Gebäudebereich darstellen.
Die propagierte Technologieoffenheit wird dadurch faktisch eingeschränkt. Formal bleibt die Option bestehen, praktisch wird sie durch knappe Ressourcen und steigende Kosten limitiert.
- CO₂-Bepreisung und Umverteilung
Die CO₂-Bepreisung wirkt als zusätzlicher Kostentreiber für fossile Energieträger. Auch wenn ein Teil der Einnahmen umverteilt wird, bleibt die unmittelbare Belastung für Verbraucher bestehen.
Subventionen für Wärmepumpen und Sanierungen kommen primär Haushalten mit ausreichendem Eigenkapital zugute. Damit entsteht eine Umverteilungswirkung:
- von Mietern zu Eigentümern
- von einkommensschwächeren Haushalten zu investitionsfähigen Haushalten
- von Verbrauchern zu staatlich gelenkten Förderstrukturen
Die Wärmepumpenpolitik ist somit nicht nur eine technische Transformation, sondern auch ein Instrument finanzieller Lenkung. Geplante oder diskutierte Maßnahmen zur Rückkopplung könnten versuchen, einkommensschwächere Haushalte zu entlasten, erzeugen jedoch insgesamt einen dauerhaften Umverteilungseffekt, der die marktwirtschaftlichen Prinzipien in Deutschland untergräbt.
- Gesellschaftspolitische Dimension
Die sogenannten Parteien der Mitte wirken zunehmend in einem System gefangen, das auf Regulierung, Subvention und Umverteilung basiert. Ein grundsätzlicher Kurswechsel würde politische und fiskalische Risiken bedeuten.
Statt marktwirtschaftlicher Effizienz dominiert eine Logik der Steuerung:
- Verteuerung fossiler Alternativen
- Subventionierung elektrischer Systeme
- regulatorische Vorgaben statt Wettbewerb
Die Entscheidungsfreiheit des Bürgers bleibt damit eingeschränkt. Die Wahl zwischen Heizsystemen ist weniger eine freie Marktentscheidung als eine politisch vorstrukturierte.
- Schlussbetrachtung
Eine nachhaltige Energiepolitik erfordert tragfähige Strukturen, gesicherte Mengen, wirtschaftliche Machbarkeit und systemische Stabilität.
Die derzeitige Ausgestaltung wirkt jedoch nicht wie ein abgeschlossener, durchdachter Systemumbau.
Sie erinnert vielmehr an einen Fallschirmspringer, der ohne fertigen Fallschirm aus dem Flugzeug springt – ausgestattet lediglich mit Stoff, Seilen, Nadel und Faden – in der Hoffnung, den Fallschirm rechtzeitig während des Falls zusammennähen zu können.
Eine Energiepolitik dieser Tragweite sollte jedoch nicht auf Hoffnung beruhen, sondern auf technisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich belastbaren Grundlagen.
