Wissen Staatsbeamte wie Polizisten sowas nicht, woran ein Leser auf Tichys Einblick erinnert? "Es ist durch Gesetz verboten, Minderjährige, ohne Anwesenheit eines Rechtbeistands durch die Polizei oder Justizbehörden zu befragen. Rechtbeistand sind für Minderjährige durch Gesetz die Eltern, oder ein von den Eltern eingesetzter Rechtanwalt. Vor Gericht dürfen Minderjährige nur vom Richter persönlich befragt werden, von sonst niemand. Wer eine Frage hat muss sich an den Richter wenden, der dann entscheidet ob die Frage zulässig ist und ob er sie stellen wird".