Wo kann in Deutschland privatisiert werden?
Von PROF. EBERHARD HAMER (Teil 2 von 2)
In den Hoheitsbereichen, wo der Staat mit Zwang und Befehl arbeitet, kann nicht privatisiert werden. Mehr als drei Viertel aller Tätigkeiten können aber die öffentlichen Körperschaften theoretisch privatisieren.
Die größte Privatisierungsreserve haben die Kommunen, weil sie am wenigsten Hoheitstätigkeiten und am meisten Dienstleistungen und allgemeine Daseinsvorsorgeangebote unterhalten.
In den Ländern sind es etwa die Hälfte der Tätigkeiten, beim Bund nur 20 Prozent. Auf Bundesebene sind jedoch die größten in fremden, nicht im Interesse der eigenen Bürger liegenden Finanzmanipulationen (Krieg in der Ukraine, Sexualerziehung durch die Entwicklungshilfe, Ökologieausgaben u.a.).
Vor allem im unteren kommunalen Bereich läge also die größte Sanierungsmöglichkeit durch Privatisierung der öffentlichen Regiebetriebe in Produktion und Dienstleistung.
Warum wird nicht privatisiert?
Dass im hoheitlichen Bereich die teuerste Form der Bedarfsdeckung so häufig ist, liegt daran, dass eine wirtschaftliche Tätigkeit mit einer falschen Organisationsstruktur hergestellt wird:
+ In der privaten Wirtschaft kann sich ein Anbieter nur halten, wenn er vorhandenen Bedarf zielgenau bedient; – im öffentlichen Bereich existiert der Anbieter solange, wie die Politik es will.
+ Der private Anbieter kann nur überleben, wenn er die Kosten unter dem Marktpreis hält, also Gewinn erzielt und steht deshalb unter ständiger Rentabilitätskontrolle, während der Regiebetrieb zwar grundsätzlich nach dem „Kostendeckungsprinzip“ arbeiten soll, aber seine Kosten über Gebühren oder Steuern auch dann erstattet bekommt, wenn er höher im Defizit steht – solange die Politik ihn hält.
+ Der private Unternehmer muss sein Angebot nach der wechselnden Marktnachfrage richten. Bleibt diese aus, kann er nicht überleben; – die Regieproduktion und -dienstleistung wird dagegen von der nachfragenden öffentlichen Organisation bestimmt (Angebotsorientierung), die in der Regel selbst geschaffen ist und nur der politischen, nicht der Marktkontrolle unterliegt.
+ Öffentliche Regiebetriebe haben im Gegensatz zu privaten Unternehmen öffentliches Dienstrecht mit zum Beispiel Entlassungsschutz, Sanktionsbegrenzung und vor allem Interessenwahrung der in diesen öffentlichen Regiebetrieben beschäftigten Mitarbeiter (ÖTV).
Als das Mittelstandsinstitut in den 1980er-Jahren mit den Handelskammern eine Privatisierungskampagne startete, wurde der Autor plötzlich zum Feind der Gewerkschaften, „weil die Privatisierung ein Drittel unserer öffentlichen Arbeitsverhältnisse bedroht“. Sie bestätigten damit unsere empirische Untersuchung, dass der öffentliche Dienst mindestens ein Drittel überbesetzt ist, also in Leistungsbereichen ein Drittel zu viel Personal und Personalkosten hat. Deshalb wird Privatisierung auch vor allem von den öffentlichen Mitarbeitern und ihren Gewerkschaften zu verhindern versucht.
In einigen Bundesländern ist in den 1980er-Jahren gesetzlich geregelt worden, dass privatisiert werden soll, wenn sich die Unrentabilität der öffentlichen Produktion zeigt. Diese Soll-Bestimmung ist jedoch angesichts des Widerstandes von Gewerkschaften, Mitarbeitern und der SPD gegen jede Privatisierung wirkungslos geblieben. Der Autor hat deshalb ein gesetzliches Privatisierungsgebot (Zwang) verlangt, das alle öffentlichen Körperschaften dazu verpflichtet, ihre nichthoheitlichen Tätigkeiten mit Hilfe der Privatisierungsformel daraufhin zu untersuchen, ob Eigenproduktion billiger ist als der private Marktpreis, dass aber privatisiert werden muss, wenn der private Marktpreis sich als günstiger als die eigenen Produktionskosten erweist. Nur mit einer solchen Gebotsregelung wäre die Rationalisierung der öffentlichen Körperschaften durch Privatisierung erzwingbar.
Die Kommunen sind die finanziell am schlechtesten gestellten öffentlichen Körperschaften. Sie schreien nach weiteren Einnahmen für die vom Bund zudiktierten Sozialausgaben (Immigration, Bürgergeld).
Warum schreien die Kommunen mit Recht nach dem Bund, er solle ihnen die von ihm zudiktierten Aufgaben selbst finanzieren, statt dass sie erst einmal selbst versuchen, durch Privatisierung wieder finanziell Luft zu bekommen?
Die Lösung des Problems ist politisch; ökonomisch ist Privatisierung eindeutig: der öffentliche Verband bekommt die gleiche Leistung mit gleicher Qualität durch private Unternehmer ca. 30 Prozent billiger. Ein Unternehmer würde bei dieser Sachlage für seine Entscheidung nicht einmal nachdenken müssen. Die Politik jedoch fragt nicht nach Rentabilität, sondern will ihre Ideologie durchsetzen.
Glaubwürdiger würden sie nach Kostenersatz schreien, wenn sie zunächst einmal die großen Rationalisierungsreserven ihrer eigenen Ausgaben heben würden.
Wer seine eigenen Finanzquellen verschüttet, kann nicht glaubhaft nach anderen Finanzzuflüssen schreien. Wo die Ersparnismöglichkeiten von Privatisierung nicht genutzt werden, darf eigentlich keine Steuererhöhung genehmigt werden (Grund- und Gewerbesteuer).
(pi-news.net)
