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Knockout

Gericht untersagt Spiegel Vergewaltigungsvorwürfe gegen Till Lindemann

Von Vera Lengsfeld

Dies ist ein Beitrag von Apollo-News, eine Netz-Initiative von jungen Journalisten, deren Beiträge ich seit Jahren schätze. Mit dem Relaunch ihrer Seite wollen sie sich professionalisierten. Ich möchte mein Leser ermuntern, sich die gut recherchierten Beiträge anzusehen und das Unternehmen zu unterstützen.

Zudem sei darauf hingewiesen, dass heute (Dienstag) Abend im Olympiastadium das letzte der drei Berliner Konzerte der Gruppe stattfindet.

Ein perverser Vergewaltiger, der junge Mädchen K.O.-Tropfen in den Drink mischt und dann im bewusstlosen Zustand für seine krankhafte Befriedigung fickt – dieses Bild wurde in den vergangenen Wochen von zahreichen Medien von Rammstein-Sänger Till Lindemann verbreitet. Herzstück der belastenden Recherchen waren die Zeugenaussagen der vermeintlichen Opfer – bis auf vereinzelte Ausnahmen alle anonym, dafür aber – das betonten alle Blätter – mit eidesstattlicher Versicherung.

Bedeutet: Sollte sich herausstellen, dass die Aussage unwahr ist, droht eine Gefängnisstrafe. Eines der Blätter, das diese schweren Anschuldigungen gegen Lindemann mit Verweis auf eidesstattliche Versicherungen erhoben hat, war der Spiegel.

Nun hat das Landesgericht Hamburg Unglaubliches enthüllt: Die eidesstattlichen Erklärungen der Zeuginnen beziehen sich – mindestens bei einem Spiegel Artikel – überhaupt nicht auf die Behauptung, dass K.O.-Tropfen verabreicht wurden. Das schreiben die Anwälte der Band in einer Pressemitteilung von Montag. Demnach habe das Hamburger Gericht dem Spiegel per einstweiliger Verfügung untersagt, „den Verdacht zu erwecken, Till Lindemann habe Frauen bei Konzerten der Gruppe „Rammstein“ mithilfe von K.O.-Tropfen/Drogen/Alkohol betäubt oder betäuben lassen, um ihm zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an den Frauen vornehmen zu können.“
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(vera-lengsfeld.de)

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