Missverständliche Auslegung eines Gesetzesvorhabens
Von Vera Lengsfeld
Hier wieder ein Beitrag von Jenas führender Seniorenzeitung, verbunden mit der Aufforderung, sich die ganze Zeitung anzuschauen. Jena ist überall.
Neue Zeiten bedeuten neue Wörter, auch neue Schreibweisen wie die mit Deppinnensternchen oder Blödmänninnendoppelpunkt, bisher auf freiwilliger Basis, es muss eben jeder selber wissen, was er von der Gesellschaft will. Menschen, die als trans der nonbinär bezeichnet werden, sind solche, die sich irgendwie von den Transsexuellen abgrenzen, denen die moderne Medizin helfen konnte, den falschen Körper in einem aufwendigen therapeutischen Verfahren umzuoperieren.
Genaueres kann der zuständige Beauftragte der Bundesregierung
erklären, er weiß auch, was jemand ist, der mit der ganzen Viel-
falt Probleme hat.
Zu der neuen Redeweise gehört der Ausdruck cis, damit ist keine musikalische Note gemeint, cis-Männer und cis-Frauen
sind welche, die sich mit ihrem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht
identifizieren und sich der gesellschaftlichen Vorgabe fügen, hier keine Unzufriedenheit zu zeigen. Nun bringt uns unsere Ampelkoalition das
Selbstbestimmungsgesetz, das eine geschlechtliche Neufindung vereinfacht und zugleich unter Strafe stellt, als bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit, zum Beispiel einer trans-Frau zu sagen, dass man sie noch als Mann kennt oder sie ein Ex-Mann ist.
Das wirft die Frage auf, ob damit einhergeht, dass man betreffende Personen als cis-Frauen bezeichnen muss, da sonst eine offenkundige Unterscheidung getroffen wird. Kann es also Verfahren/Geldbuße bedeuten und ist der Tatbestand erfüllt, wenn man alle Personen, die sich mit ihrer Geschlechtszuweisung arrangiert haben, als cis bezeichnet, nur die eine eben nicht?
Diese Frage richteten wir an das Bundesjustizministerium. Die Pressestelle war so freundlich, uns zeitnah zu antworten.
„Das Selbstbestimmungsgesetz ist bislang noch nicht vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. Derzeit lassen sich noch keine abschließenden Auskünfte über den Inhalt des Gesetzes treffen. Es gibt derzeit nur einen Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz. Der Entwurf wurde erstellt von zwei Ministerien: dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium der Justiz. Dieser Entwurf ist dem Bundestag bislang noch nicht zugegangen. Bevor dies geschehen kann, muss er noch von der Bundesregierung beschlossen werden. Das soll bald geschehen.
Der Gesetzentwurf ist im Internet veröffentlicht. Der Entwurf enthält eine Regelung für ein sogenanntes Offenbarungsverbot (§ 13 des Ent-
wurfs). Bereits das geltende Recht kennt ein Offenbarungsverbot (§ 5
Transsexuellengesetz). Es ist nicht richtig, dass nach dem Entwurf
die bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit eingeführt wird‚ einer
trans-Frau zu sagen, dass sie ein Ex-Mann ist.‘ Richtig ist vielmehr
Folgendes:
Frühere Geschlechtseinträge sollen ohne Zustimmung der betreffenden Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden. Es geht also um den Schutz der Privatsphäre und um ein Verbot von Zwangs-
Outing. Ein generelles Verbot der Ansprache mit dem früheren Geschlechtseintrag ist im Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Das Offenbarungsverbot soll im Übrigen nicht ausnahmslos gelten. Es
soll nicht gelten, wenn besondere Gründe des öffentlichen Interesses
eine Offenbarung erfordern oder ein dahingehendes rechtliches
Interesse glaubhaft gemacht wird. Ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Offenbarungsverbot soll im Übrigen nur unter besonderen Voraussetzungen verhängt werden können. Die Verhängung eines Bußgelds soll voraussetzen, dass die betroffene Person durch die Offenbarung absichtlich geschädigt wird. “Da besteht wohl noch Verständnisbedarf innerhalb der Koalition. Festhalten kann man wohl dies: Wenn es so schlimm kommt wie gedacht, lag es keinesfalls an der Gesetzgebung.
Die ganze Zeitung finden Sie hier. https://seniorenakruetzel.blogger.de/
(vera-lengsfeld.de)