1 903 Euro pro Kopf im Jahr 2023
Die Steuereinnahmen (netto) der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg sind nach Angaben der vierteljährlichen kommunalen Kassenstatistik im Jahr 2023 auf 21,5 Milliarden (Mrd.) Euro gestiegen. Das entspricht einem Plus von 11,0 %.
Die kommunalen Steuereinnahmen setzen sich aus den Realsteuern (Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer), den Gemeindeanteilen an den Gemeinschaftsteuern (Einkommen- und and der Umsatzsteuer), sowie den sonstigen Gemeindesteuern zusammen. Unter die sonstigen Gemeindesteuern fallen die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer, die Zweitwohnungssteuer sowie sonstige örtliche Steuern. Das Nettosteueraufkommen wird berechnet, indem von diesen Steuereinnahmen die an das Land und den Bund abzuführende Gewerbesteuerumlage abgezogen wird.
Von allen Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg entfielen 1,5 % auf die sonstigen Gemeindesteuern und 41,0 % auf die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftsteuern. Die verbleibenden 57,5 % zählten zu den Realsteuern. Alleine 48,4 % der Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden des Landes wurden durch die Gewerbesteuer(netto) eingenommen.
Im Jahr 2022 lagen die Steuereinnahmen (netto) noch bei 19,4 Mrd. Euro. Davon entfielen 46,4 % oder 9,0 Mrd. Euro auf die Gewerbesteuer (netto). Letztere betrug im Jahr 2023 10,4 Mrd. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr konnte somit beim Aufkommen der Gewerbesteuer(netto) ein Plus von 15,7 % verzeichnet werden. In den Stadtkreisen war im Jahr 2023 der Anteil der Gewerbesteuer (netto) am gesamten Steueraufkommen mit durchschnittlich 57,9 % höher als in den kreisangehörigen Gemeinden mit durchschnittlich 45,3 %. Bei den Stadtkreisen war zudem auch ein höherer Zuwachs bei der Gewerbesteuer (netto) von 18,9 % auf 3,1 Mrd. Euro zu verzeichnen (2022: 2,6 Mrd. Euro). Bei den kreisangehörigen Gemeinden erhöhte sich das Gewerbesteueraufkommen (netto) um 14,4 % auf 7,3 Mrd. Euro (2022: 6,4 Mrd. Euro).
Betrachtet man die Steuereinnahmen (netto) der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg in Relation zu der Bevölkerungszahl, entfielen auf jede Einwohnerin und jeden Einwohner im Jahr 2023 1 903 Euro (2022: 1 727 Euro). Auch hier erreichten die Stadtkreise mit 2 547 Euro pro Kopf höhere Einnahmen als die kreisangehörigen Gemeinden mit 1 757 Euro pro Kopf.
(Statistisches Landesamt)