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Straffreie Nazi-Parolen?

Verbot einer demokratischen Partei? - Teil 2

Von Dr. Udo Hildenbrand

IV: Straffreie deutschfeindliche Demo-Sprüche?
Aus dem Wust Hunderter Demosprüche aus dem linksextremen Milieu, die plakatiert, skandiert und über Mikrofone hinausgeschrien werden und wohl keinem Staatsverbot unterliegen, hier eine kleine Auswahl:

Auf gehts, ab gehts, zusammen kämpfen für kein Gott, kein Staat, kein Vaterland
Schwarz, Rot, Gold wird abgebrannt!
Nieder mit dem Staat! Hoch das Syndikat!
Staat, Nation, Kapital? Scheiße!
Deutschland verrecke
Deutschland, du mieses Stück Scheiße
Vaterland war als Kind schon Scheiße
Soldaten sind Mörder–mit und ohne Uniform!
Staat, Nation, Kapital? Scheiße!
Kein Gott, kein Staat, kein Patriarchat!
Nie, nie, nie wieder Deutschland
Lasst es krachen, lasst es knallen, Deutschland in den Rücken fallen
Wenn Recht zu Unrecht wird, weiß ich nur einen Rat: Nieder mit dem deutschen Staat!-!“ usw.

Wo ist der Verfassungsschutz, wo sind die Staatsanwälte, die gegen diese aggressiven, antidemokratischen und staatsfeindlichen Parolen mit strafrechtlichen Mitteln vorgehen?

V: Straffreie religiös motivierte Parolen mit totalitärem Herrschaftsanspruch?
Werden nicht auch mit folgenden islambezogenen straffreien Aussagen die Bedeutung, Werte und Ziele unserer freiheitlichen Demokratie außer Kraft gesetzt? Wird nicht unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung vollkommen verneint, zu ihrer Abschaffung aufgerufen, auch dadurch dass nach islamischen Vorstellungen die Scharia in das Deutsche Grundgesetz eingeführt werden soll?

1. Muslime „ gebieten“ und „verbieten“ als „beste Gemeinschaft“ allen Nichtmuslimen?
Das koranische Selbstbild vom Islam als der „besten Gemeinschaft“ mit Absolutheitsanspruch wird im Koran deutlich gezeichnet, hier in der Übersetzung von Rudi Paret:

„Aus euch soll eine Gemeinschaft (von Leuten) werden, die … gebieten, was recht ist, und verbieten, was verwerflich ist“ (Sure 3,104).

Und ähnlich: „Ihr (Gläubigen) seid die beste Gemeinschaft … Ihr gebietet, was recht ist, verbietet, was verwerflich ist …“ (ebd., 3,110; vgl. auch ebd.9,71).

Die in einem Hadith tradierte Zielvorstellung von der universalen Herrschaft des Islams als der besten Gemeinschaft auf der Welt kleidete Mohammed in das bekannte Diktum: „Der Islam herrscht und wird nicht beherrscht“. Beherrschung, Dominanz über die nicht-muslimische Welt ist ein Grundprinzip der Lehre und des Rechts im Islam.

Dieses auf einem Überlegenheits-, Führungs- und Totalitätsanspruch beruhende islamische Konzept der Weltunterwerfung und Weltbeherrschung sucht gerade auch im kriegerischen „Dschihad-Prinzip“ seine Realisierung. Es fand Eingang sowohl ins islamische Recht als auch ins Kollektivbewusstsein der Muslime, inklusive der Verstümmelungs- und Tötungsgebote, der Sondersteuer und der Bekleidungsvorschriften, die der Koran gegen die sog. Ungläubigen (=Nichtmuslime) richtet, wenn die Muslime aufgrund der bestehenden Verhältnisse dazu in der Lage sind.

Eine Deutung nach der historisch-kritischen Methode wird in den Veröffentlichungen und in der Lehrpraxis des Islams nicht ermöglicht, so insbesondere auch nicht nach den theologisch entscheidenden vier islamischen Schulen.

2. Die Kampfansage des Allahu-Akbar-Rufes
Der Muezzin-Ruf „Allah ist der Größte/Allergrößte“ ist eine Kampfansage an das Judentum und Christentum, auch an alle anderen Religionen. Muslime können natürlich ihren Gott Allah durchaus als den „Allergrößten“ bezeichnen, jedoch daraus unter keinen Umständen einen Herrschaftsanspruch für sich selbst über alle Nichtmuslime ableiten.

Dennoch wird dieser Herrschaftsanspruch des Islams auch den Menschen überall in Deutschland täglich eingetrichtert. Unter dem islamischem Schlacht- und Siegesruf „Allahu Akbar“ wurden gerade auch in jüngerer Zeit unzählige unschuldige Menschen von Islam-Terroristen attackiert, angegriffen und ermordet. Jenen, die derartigen Angriffen in ihren islamischen Heimatländern ausgesetzt waren und diesen entflohen sind, werden jetzt in unseren Städten und Gemeinden bei diesen „Hörerfahrungen“ in der Nähe von Moscheen ständig neue traumatische Belastungen aufgelastet. So konstatiert die Islam-Expertin Necla Kelek:
„Eigentlich gehört Allahu Akbar in unserem Wortschatz mittlerweile verboten – weil es von Islamisten, Terroristen, Attentätern benutzt wird “

Obschon also Islamisten, muslimische Terroristen und Attentäter diesen Ruf bei ihren menschenverachtenden (mörderischen) Untaten herausschreien, darf er in unserem Land täglich über den Dächern zahlreicher Wohnungen und Häuser erschallen.

3. Die Parole „Das Kalifat ist die beste Lösung!“.
Ungehindert konnte bei einem Protestmarsch mit etwa 1000 muslimischen Teilnehmern in Hamburg am 27.4.2024 in Sprechchören, auf Bannern und Plakaten die grundgesetzwidrige, antidemokratische Forderung nach der Errichtung des Kalifats in unserem Land erhoben werden, so z.B. in den Parolen „Das Kalifat ist die beste Lösung!“ bzw. „Eine Einheit, Eine Lösung, Kalifat“.

Von verschiedenen Rednern wurde der Politik und den Medien „billige Lügen“ und „feige Berichterstattung“ vorgeworfen. Deutschland wurde als „Werte-Diktatur“ diffamiert. Initiiert wurde diese Demonstration von der vom Verfassungsschutz als „gesichert extremistisch“ eingestuften Gruppierung „Islam Interaktiv“.

Unausgesprochen war mit dieser Forderung nach dem Kalifat die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und die Einführung der Scharia, der islamischen Gesetzgebung, verbunden. Dreist und unverhohlen drohte und warnte der Hauptredner dieser Demonstration die nichtmuslimische Bevölkerung vor der Zeit „wenn die Karten neu gemischt werden und der schlafende Riese erwacht“.

Wo aber war bei dieser Veranstaltung von Gegnern unserer Verfassung der Verfassungsschutz? Wo war der Staatsschutz? War diese Demonstration kein eindeutiger Fall einer „ staatsfeindlichen Haltung“, auch kein Versuch der tatsächlichen „Delegitimierung“ und „Destabilisierung“ des Staates seitens jener rund 1000 Demonstrationsteilnehmer, die sich mit den Demonstranten solidarisierten?

VI: Die Olympischen Sommerspiele, die „erste“ Autobahn und der „Große Zapfenstreich“ in der NS-Zeit und heute
Die XI. Olympischen Sommerspiele 1936 im Olympiastadion Berlin fanden ganz im Zeichen des NSDAP-Staates statt. Ein internationaler, insbesondere von den USA und von Frankreich geplanter Boykott der Spiele wurde abgesagt. Am 1. August 1936 wurden sie von Hitler vor rund 100.00 Zuschauern eröffnet und dort am 16. August auch von ihm beendet.

1. Die Prägung der Sommerspiele durch den Nationalsozialismus
Diese Spiele wurden vom nationalsozialistischen Reichskanzler und der NSDAP systematisch dazu benutzt, den NS-Staat im Ausland positiv darzustellen. Der Propagandaminister Hitlers, Goebels, war Mitglied der Vorbereitungsgruppe der Spiele. Den olympischen Gedanken der Völkerverständigung lehnten die Nazis ab.

Auch das Ziel, die amerikanische Mannschaft von der Spitze des Medaillenspiegels zu verdrängen, wurde erreicht und propagandistisch sowohl politisch als auch rassistisch ausgeschlachtet. Obwohl zunächst zugesagt, wurde später vom Reichssportführer verboten, dass Juden Deutschland vertreten. Begründet wurde dieses Verbot mit dem Hinweis, ihnen fehle die moralische Qualität dazu.

Diese Olympischen Spiele 1936 waren damals und werden auch heute noch mit dem sie prägenden Nationalsozialismus verbunden, sind also unleugbar NS-kontaminiert. Müssten sie nicht deshalb aufgrund der aktuellen Verbotslogik künftig ersatzlos gestrichen oder zumindest auf eine andere Jahreszeit verlegt werden? (?? !!!).

2. Weitere Beispiele mit nationalsozialistischem Hintergrund
? Der im Kollektivbewusstsein der Bevölkerung weithin verankerte Mythos vom weltweit scheinbar ersten Autobahnbau durch Adolf Hitler im Jahre 1935. Die Eröffnung des Abschnitts Frankfurt-Darmstadt wurde zur NS- Machtdemonstration, in der sich in einer beispiellosen Propaganda Hitler und die NSDAP auch als Erfinder der Autobahn bejubeln ließen.

Müssten nicht auf Grund der heutigen Gesetzesvorlage alle Autobahnen zurückgebaut und der Name „Autobahn“ verboten werden – womöglich zur ideologiebedingten Freude von Mitgliedern und Sympathisanten der sog. Ökopartei?

? Das staatliche, von der Bundeswehr ausgeführte Zeremoniell des „Großen Zapfenstreiches“, das zur nationalsozialistischen Militärgeschichte zählt, wird wohl auch heutzutage noch in breiteren Gesellschaftskreisen durchaus geschätzt. Doch müsste dieses im Nazi-Deutschland ausgeführte Zeremoniell, das auch wohl heute noch Assoziationen an den Nationalsozialismus weckt, nicht ebenfalls aufgrund der Gesetzesvorgabe verboten werden? (Beide hier aufgezeigten Konsequenzen sind natürlich nicht ernst gemeint.)
VII: Beleidigungen mit höchsten Staatsämtern belohnt?

Zwei Spitzenpolitiker in höchsten Staatsämtern sind hier im Blick:
1. Ein Vizekanzler an der Spitze des linken „Bestrafungsfurors“
Seit einiger Zeit macht ein einzigartiger „Bestrafungsfuror unter deutschen Politikern“ (Harald Markenstein) die Runde. Ihr Amt scheint diesen Politikern aus verschiedenen Parteien in den Kopf gestiegen zu sein. An der Spitze dieser Strafanzeigen mit autoritärem Beigeschmack liegen derzeit 805 von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Harbeck vor.

Darunter ist eine, die er wegen (Majestäts?-) Beleidigung bei der Staatsanwaltschaft gegen einen Rentner in Bayern gestellt hatte. Wieviel Zeit hat der vom Steuerzahler hochbezahlte Minister wohl auch für diese Aktion und die anderen 804 Aktionen aufgewandt? Zahlt der Steuerzahler nicht auch noch die anfallenden Kosten für die ohnehin überbelasteten Staatsanwaltschaften und Gerichte, auch für den polizeilichen Einsatz?

Bei dieser wohl eher lächerlichen „Schwarz-Schwachkopf-Affäre“ vor einigen Wochen fand zu schlaftrunkener Zeit eine polizeiliche Hausdurchsuchung statt. Vor allem auch: Die am Downsyndrom leidende Tochter des beschuldigten „Beleidigers“ soll durch diese Hausdurchsuchung zusätzlich traumatisiert worden sein.

2. Kritik auch an Politikern ist essenziell
Der ehemalige CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet, der selbst während des Bundeswahlkampfes 2021 das Hauptziel vermeintlicher Hasskommentare war, jedoch keine Strafanzeige gestellt hatte, kommentiert diesen Vorgang mit einem anschaulichen Vergleich:
„In einer Demokratie darf man die Herrschenden Idioten, Schwachköpfe, Deppen nennen. In Diktaturen wird man dafür strafrechtlich verfolgt.“

In der Demokratie ist also Kritik essenziell: Kritik zwischen den politischen Parteien und den gewählten Politikern, so auch Kritik der Staatsbürger an den auf Zeit gewählten Politikern. Das Volk ist jedenfalls der Souverän mit dem natürlichen Recht auf Kritik. Bezeichnenderweise sprechen heutige Politiker meist im eher herablassenden Ton nicht von den Bürgern, sondern von den „Menschen da draußen im Land“.

Die Gewählten jedoch sind diejenigen, die im Namen des Volkes und für das Volk die ihnen die übertragene politische und gesellschaftliche Verantwortung und Macht ausüben. Dass sie auch Kritik an ihren Wählern, dem Volk, üben können und dürfen, gehört zum demokratischen Selbstverständnis.

3. Unappetitliche Herabwürdigung u.a.m.
Wie war es möglich, dass ein Mann, deutscher Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister werden konnte, der nach eigenen Angaben, im vollumfänglichen Wissen um seine provokativ-herabwürdigende Aussage im Jahre 2010 – also keineswegs als jugendlicher Heißsporn – der Welt kundtat, dass er „Patriotismus, Vaterlandsliebe … stets zum Kotzen“ fand und mit Deutschland „bis heute“ nichts anzufangen wusste?

War es übrigens nicht auch ein Politiker von der Grünen-Partei, der 1984 im Deutschen Bundestag den damaligen Bundestagsvizepräses Richard Stücklen (CSU) mit der stilvollendeten Feststellung beleidigte: „Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch, mit Verlaub.“ Der Turnschuhabgeordnete von 1985 und spätere Außenminister Joschka Fischer nahm immerhin diese Fäkal-Anrede am nächsten Tag zurück. Hat er dennoch die Ehre, den Reigen jener Abgeordneten eröffnet zu haben, die mit diesem oder ähnlichen Schimpfworten aus der Fäkalsprache seitdem den Bundestag beehrten?

Wie konnte es sein, dass Dr. Habeck mit diesen oben zitierten, äußerst despektierlichen Worten unzählige deutsche Staatsbürger und mit seiner offenkundigen Herabwürdigung des deutschen Staates den Amtseid auf Deutschland im Jahre 2021 ablegen konnte, der mit den Worten beginnt: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen … werde“?
Wie war es möglich, dass der derselbe Bundesminister im Jahre 2023 mit seinem immense Kosten in Höhe von einer Billion Euro (1000 Millionen) verursachenden Gesetz zugleich allen Haus- und Wohnungsbesitzern Geldstrafen in Höhe von bis zu 50.000 Euro androhen konnte, sollten sie sich nicht an das Betriebsverbot von Öl- oder Gasheizungen halten?
Wie war es möglich, dass wahrscheinlich sehr viele von ihnen durch seine Ankündigungen in Existenzängste und gewiss auch in viele schlaflose Nächte hineingestürzt wurden, um dann urplötzlich, so nebenher in Harbeck´scher Manier von ihm locker-flockig und beinahe mitleidheischend hören zu müssen: Das Heizungsgesetz war doch nur ein Test, „wie weit die Bevölkerung bereit ist, für Klimaschutz auch Belastungen in Kauf zu nehmen …“? Ein Minister erlaubt sich in rücksichtsloser, ideologiegetriebener Manier einen „Test“. Es war ein Schocktest an etwa vier Millionen Bundesbürgern mit diesbezüglich entsprechendem Wohneigentum!

4. Eine von Hybris gezeichnete Kandidatur
Wie kann es sein, dass ein Politiker mit dieser „Deutschland-Geschichte“ in seinem Lebensgepäck, der als Wirtschaftsminister hauptverantwortlich sein dürfte für den wirtschaftlich inszenierten Niedergang Deutschlands nach der Devise „Weniger ist mehr“, noch nicht zurückgetreten ist und immer noch im Parlament sitzt? Ist Deutschland als ehemals drittgrößtes Industrienation im derzeitigen Wachstum nicht das volkswirtschaftliche Schlusslicht nicht nur der 27 EU-Staaten, sondern auch global – im Gegensatz zu nicht allzu lange zurückliegenden Zeiten?
Wie kann es sein, dass ein Politiker, der als Vizekanzler in besonderer Weise über seinen unmittelbaren Verantwortungsbereich hinaus mitverantwortlich ist für das desaströse Resultat der Ampelregierung auf nahezu allen Politikfeldern wie Migration, Sicherheit und Verteidigung, für Soziales, Bildung und Infrastruktur, die Hybris hat, sich als Kandidat für die Kanzlerwahl zur Verfügung zu stellen?
Wie kann es vor allem auch sein, dass er als Vizekanzler in der „unbeliebtesten Regierung aller Zeiten“ – so der derzeitige Jusovorsitzende – sowie als Vorsitzender einer 12%-Partei jetzt (erneut) anstrebt, die politisch wichtigste Verantwortung – das Amt des deutschen Bundeskanzlers – zu übernehmen und den deutschen Staat zu repräsentieren, mit dem er doch nach seiner überheblichen, mit einer herabwürdigenden Beleidigung verbundenen Selbstaussage noch vor einigen Jahren nie etwas anzufangen wusste?

5. Deutschlandfeindliche Parolen einfach überhört?
Im Jahre 2015 lief die damalige Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Claudia Roth vom Bündnis 90/Die Grünen, bei einem Protestmarsch in Hannover gegen eine in den Bundestag demokratisch gewählte konkurrierende Partei dem Block von schwarzvermummten Linksradikalen hinterher, ohne sich von deren deutschlandfeindlichen Parolen zu distanzieren.

Dabei wurden auch Parolen skandiert wie etwa jene mit der abstoßend-primitiven und deutschlandfeindlichen Herabwürdigung, Beleidigung und Zerstörungsabsicht eines Volkes: „Deutschland du mieses Stück Scheiße“ und „Deutschland verrecke“.

Dazu gibt es zwei Fragen: Ist die Aussage der Grünen-Politikerin glaubwürdig, sie habe diese von anderen Protestteilnehmern gehörten Parolen selbst nicht gehört, angesichts der Tatsache, dass sie bereits 1990 als Europaabgeordnete an einer Demonstration gegen die deutsche Wiedervereinigung in Frankfurt teilgenommen hatte, die unter dem Motto stand: „Nie wieder Deutschland“?

Weiter ist zu fragen: Wären beim Protestmarsch in Hannover ihre Personenschützer, ebenso das dort präsente massive Polizeiaufgebot nicht sofort auch zu Recht sofort eingeschritten, wären z.B. Nazi-Parolen oder persönliche Beleidigungen gegen die Grünen-Politikerin skandiert worden? Oder blieben die Sicherheitsverantwortlichen einfach deshalb deaktiv, weil sie möglicherweise um die diesbezügliche Einstellung der Bundestagsvizepräsidentin wussten?

VIII: Kurz-Resümee
Nahezu gleichlautende Parolen mit Nazi-Bezug werden einmal bestraft, ein andermal bleiben sie straffrei. So wird die Parole „Alles für Deutschland“ bestraft. Nicht jedoch die inhaltlich ähnliche,jedoch mehr als expressiv verstärkende erste Strophe des Deutschlandlieds „Deutschland, Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt“. Sie steht sogar unter dem Schutz der Kunstfreiheit und wird heute als ausschließliche Textstrophe der deutschen Nationalhymne gesungen. Diese Strophe, die im nationalsozialistischen Deutschland unter dem Liedgut als Nationalhymne quasi den höchsten Rang einnahm, war überdies noch zu einer Einheit verbunden mit einem weithin bekannten Horst-Wessel-Lied.

Der 1952 formulierte Deutsche Amtseid sowie die Inschrift am Reichstagsgebäude in Berlin sind in ihren Formulierungen „… dem Wohle des deutschen Volkes“ bzw. „DEM DEUTSCHEN VOLKE auschließlich auf das deutsche Volk bezogen, wobei die Inschrift auch noch dadurch Nazi-Bezug, dass das Gebäude als Sitz des nationalsozialistischen Reichstags im Blickfeld der nationalen und internationalen Öffentlichkeit war.

Übersehen wird offensichtlich, dass es bei dem „Alles tun für …“ um eine positive sowie um eine negative Zielrichtung geht.

Einerseits sind Parolen/Ereignisse mit Bezügen zum NS-Vokabular bzw. zu Ereignissen in der NS-Zeit verboten, andererseits nicht. Zu den NS-relevaten, aber nicht verbotenen Ereignissen zählen: Die Olympischen Sommerspielen 1936, der „Große Zapfenstreich“ sowie die angebliche Autobahnerfindung durch Hitler und die NSDAP und der weltweit „ersten Autobahn“, die Hitler mit Abschnitt Frankfurt-Darmstadt im Jahr 1935 eröffnet hatte.

Demonstrationssprüche, auch religiös konnotierte Feststellungen mit antidemokratischem, totalitärem Inhalt bleiben offensichtlich straffrei.

Beleidigende Politiker bleiben straffrei bei beleidigenden Aussagen, erstatten aber Strafanzeige, wenn sie selbst beleidigt werden.

IX: Schlussbemerkung und gute Wünsche
Normal ist heute nicht mehr normal.
Es war nur wenige Tage nach jenem eingangs erwähnten morgendlichen Frühstück mit dem merkwürdigen Erlebnis der TV-AFD-A.f.D.-Assoziation. Am Ende eines Abendessens stellte eine Tischnachbarin in einem Gespräch über die Lage in unserer Gesellschaft zutreffend fest: „Das Normale ist heutzutage nicht mehr normal“. Kein Widerspruch in der Tischrunde zu dieser zutreffenden Zustandsbeschreibung mit hoffentlich nicht noch weiteren fatalen gesellschaftlichen Folgen.

Der Weihnachtsbaum und die Banane: Ver-rückter Zustand
Zwei Symbole für den heutigen Zustand ver-rückter Unnormalität könnten jener Weihnachtsbaum sein, der in München zu sehen und 5,3 Millionen Euro wert ist. Gleicherweise die in New York für 6,2 Millionen Dollar als Kunstobjekt versteigerte Banane, die mit einem Klebeband an eine graue Wand befestigt ist und alle drei Tage ausgewechselt werden soll. Wahrlich graue Zeiten! Absurd! Oder einfach: „Alles Banane“!
Gute Wünsche

Als Schluss besser noch einige gute Wünsche fürs Neue Jahr 2025

Bitte mehr Normalität und bessere Daten,
mehr Transformation, aber nach oben,
nicht, wie bisher, ständig nach unten.

Mehr Sicherheit, stabile Ökonomie ,
ebenso vernünftige Ökologie,
Infrastruktur und Bildung.

Nach der biblischen Botschaft
und den UN-Menschenrechten:
Alles für den Frieden
in unseren Familien
und Gemeinschaften.

Alles für den Frieden
unter den Völkern
überall auf der Welt.

(beischneider.net)

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