Springe zum Inhalt

„Versuchtes Attentat“

Wer oder was führt deutsche Medien in Verführung?

Von David Cohnen

Der Begriff "versuchtes Attentat", wie er in den deutschen Medien im Zusammenhang mit dem Angriff auf Donald Trump verwendet wurde, ist sehr irreführend. Ein Attentat ist per Definition ein geplanter Angriff auf eine Person, unabhängig davon, ob es erfolgreich ist oder nicht.

Im Fall von Donald Trump handelt es sich tatsächlich um ein Attentat, nicht um ein "versuchtes" Attentat. Der Angriff fand während einer Wahlkampfveranstaltung in Pennsylvania statt, bei dem Schüsse fielen und Trump am Ohr verletzt wurde. Ein Zuschauer kam bei dem Vorfall ums Leben, und zwei weitere wurden verletzt. Die Verwendung des Begriffs "versuchtes Attentat" in den Medienberichten könnte darauf abzielen, zu betonen, dass das mutmaßliche Hauptziel – Trump zu töten – nicht erreicht wurde.

Allerdings ist diese Formulierung aus juristischer und definitorischer Sicht sehr unpräzise. Ein Attentat liegt vor, sobald der geplante Angriff ausgeführt wird, unabhängig vom Ausgang. In diesem Fall wurde der Angriff durchgeführt, Trump wurde verletzt, und es gab Todesopfer und Verletzte. Daher wäre es korrekter, einfach von einem "Attentat" zu sprechen. Die Verwendung des Begriffs "versuchtes Attentat" in den Medien und von offiziellen Stellen zeigt, wie Sprache manchmal unpräzise und tendenziös verwendet wird, selbst in wichtigen Situationen.

Es liegt nahe zu vermuten, dass hier von bestimmten Medien eine Herabspielung des Attentats auf Trump beabsichtigt sein könnte, weil es nicht ins Konzept passt. Dieser Fall unterstreicht die Notwendigkeit, bei der Berichterstattung und Kommunikation über solche Ereignisse wahrheitsgemäß und präzise zu sein.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert