Springe zum Inhalt

Von der Schutzhaft zur Präventivhaft

Falten Zitronenfalter Zitronen?

Von CONNY AXEL MEIER

Am 19. Oktober 1936 wurde der Großvater des Autors von der Dresdner Polizei in Schutzhaft genommen. Offensichtlich galt der Anwalt Ernst Wauer der damaligen Regierung als extremistischer „Gefährder“ und wurde als Staatsfeind ins KZ Sachsenhausen eingeliefert und in präventive Haft genommen, ohne dass irgend ein Gericht involviert gewesen wäre. Zuvor hatte der Jurist schon eine zweijährige Zuchthausstrafe in Einzelhaft wegen Teilnahme an einer angeblich regierungskritischen Konferenz abgesessen.

Nein, keine Tagung des „Remigration Summit“ in Portugal oder Italien, sondern eine religiöse Zusammenkunft in der damals neutralen Schweiz. Seine Schutzhaft endete abrupt im April 1945, als Churchills Soldaten in das verlassene KZ Neuengamme vordrangen, nachdem die Bewacher das Lager fluchtartig verlassen hatten, ihre SS-Uniformen gegen Zivilklamotten austauschten und im Untergangsgewirr das Weite suchten.

Halbverhungert und körperlich geschwächt überlebte mein Großvater diese „präventive Maßnahme“ zum „Schutz von Volk und Staat“. Heute erinnert an ihn ein kürzlich unter großem Tamtam verlegter sogenannter „Stolperstein“ am Dresdner Neumarkt, einer von mittlerweile etwa 400 in der Stadt. 90 Jahre nach Beginn seiner Präventivhaft hält die sächsische Landesregierung den zeitlichen Abstand zu seiner fürsorglichen Inobhutnahme nun für angemessen, einen Stein nach ihm zu benennen.

Dobrindt: Schutzhaft heißt jetzt Präventivhaft
Am 28. Februar 1933 trat die „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“, die sogenannte Reichstagsbrandverordnung in Kraft. Alle Artikel mit Freiheitsrechten wurden gem. Art. 48 Abs. 2 Satz 2 der Weimarer Verfassung „bis auf weiteres“ durch den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg außer Kraft gesetzt. Der willkommene Anlass zur Abschaffung des Rechtsstaats war der sogenannte „Reichstagsbrand“ in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933, der angeblich durch den niederländischen Kommunisten Marinus van der Lubbe ausgeführt worden sein soll und der in der Folge hingerichtet wurde.

Selbst die linksverortete Wikipedia berichtet einigermaßen sachlich über die Auswirkungen dieser Verordnung:
„Zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte wurden gemäß §1 aufgehoben:
• Artikel 114 Verbot von Beschränkungen der persönlichen Freiheit
• Artikel 115 Unverletzlichkeit der Wohnung
• Artikel 117 Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimn Artikel 118 Meinungs- und Pressefreiheit
• Artikel 123 Versammlungsfreiheit
• Artikel 124 Vereinigungsfreiheit
• Artikel 153 Recht auf Eigentum
• In § 2 wurde die Reichsregierung ermächtigt, alle zur „Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen“ zu treffen. Die Kreis- und Ortspolizeibehörden wurden zu Hilfsorganen der Gestapo…“

Wer von den Lesern hier an bereits geltende sowie an geplante Maßnahmen der Bundesregierung denken muß, dem sei das ausdrücklich gestattet. Die Gedanken sind noch einigermaßen frei, solange man sie nicht ausspricht. Die de-facto-Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes, der EU-„Digital Services Act“, die vollautomatische Chatkontrolle, Gesetze gegen sogenannte digitale Gewalt und Klarnamenpflicht in sozialen Medien sind nur der Anfang des neostalinistischen Umbaus des vormaligen Rechtstaates zur totalitären Diktatur.

Wer sind die „Gefährder“?
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt denkt laut über die Wiedereinführung der Schutzhaft, diesmal unter dem Etikett „Präventivhaft“, für sogenannte „Gefährder“ nach. Der Terroranschlag von Berlin durch den passdeutschen Abdel Ballout bietet ihm, analog zum Reichstagsbrand, den passenden Aufhänger. Im STERN wird Dobrindt zu seiner geplanten außergerichtlichen Willkürhaft so zitiert: „Es braucht in ganz Deutschland anwendbare Präventivhaftregeln, um Gefährder aus dem Verkehr zu ziehen.“

Islamische Gefährder kann er damit nicht meinen, sonst hätte er gewaltbereite Dschihadisten schon längst ausgewiesen, abgeschoben und ließe sie nicht seit über zehn Jahren frei in unseren Städten, auf unseren Straßen und Festen ihren tödlichen „Heiligen Krieg“ gegen die „Ungläubigen“, unter Inkaufnahme zahlreicher Todesopfer, ausleben. Das würde ja die vom Steuerzahler teuer bezahlte Islamisierung des Landes behindern. Lieber finanziert die Bundesregierung weiterhin die Islamisierung, nicht nur durch Förderung der Islamverbände, sondern auch durch obskure „Deradikalisierungs“-NGOs, die schon aus Selbsterhaltungsgründen keinerlei Interesse an sinkenden Zahlen der zu betreuenden Sprenggläubigen haben.

Wer also sind die „Gefährder“, die so in „Präventivhaft“ genommen werden sollen? Das Innenministerium gibt die Antwort in ihren jährlich erscheinenden Verfassungsschutzberichten. Der aktuelle Bericht über das Kalenderjahr 2015 benennt, wie schon all die Jahre zuvor, den Rechtsextremismus schon im Vorwort auf Seite 2 als „die größte Bedrohung für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung“. Und wer „Rechtsextemist“ ist, das bestimmt die Regierung, je nach Bedarf.

Weder Terroristen, die Stromnetze und Infrastruktur zerstören, noch Dschihadisten, die mit Autos in Menschenmengen fahren bzw. Islamaufklärer abstechen wollen, Linksextremisten, die regelmäßig Reporter verprügeln, und Messerfachkräfte sind damit gemeint. In Präventionshaft sollen also letztlich nur alle Bürger kommen, die mit der Politik der Bundesregierung nicht einverstanden sind und deshalb als „rechtsextremistisch“ gelten, weil sie bei tatsächlich demokratischen Wahlen eine Gefahr für den Machterhalt der herrschenden Klasse darstellen. Aus Platzgründen werden vorerst nicht alle rechtswählenden Staatsfeinde, sondern nur diejenigen, die sich öffentlich äußern, in ihrem eigenen Interesse hinter Mauern geschützt. Notfalls macht man es so wie in Großbritannien und leert die Gefängnisse von Gewalttätern und Vergewaltigern, um Platz zu schaffen für Kritiker der bürgerfeindlichen Politik der dortigen Regierung.

Wer sich für den Fortbestand des deutschen Volkes einsetzt, die Invasion von kulturinkompatiblen Mohammedanern und die Islamisierung der Gesellschaft ablehnt und die Remigration von ausländischen Straftätern fordert, der gilt dem ökosozialistischen Parteienblock von SED bis CSU als rechtsextremistischer Gefährder. Wer Schwachkopf-Memes, Pinocchio- und Lackaffen-Satiren postet, wird im „besten Deutschland, das wir je hatten“ (Steinmeier) ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Wer mit der in Umfragen führenden Partei, der nach Auskunft der sogenannten Verfassungsschützer angeblich „rechtsextremen“ AfD, sympathisiert, sie wählt oder sogar für die Partei kandidiert, der wird aus der Demokratie ausgesondert und wird einfach nicht zur Wahl zugelassen. Diese Aushöhlung des Wahlrechts geschieht gerade in Niedersachsen auf Betreiben der dortigen SPD-Landesinnenministerin Daniela Behrens vor aller Augen, außer bei ARD/ZDF-Zuschauern.

Niedersachsen als Vorreiter „UnsererDemokratie“
Was richtigerweise Russland zum Vorwurf gemacht wird, ist in diesem Falle eins zu eins auf Deutschland übertragbar. Der Rechtsanwalt Markus Haintz bringt es auf „X“ auf den Punkt und zitiert wörtlich das Auswärtige Amt:

„Wenige Wochen vor der Regionalwahl in Russland haben die Behörden viele Oppositionelle von der Wahl ausgeschlossen. Gestern dann Hausdurchsuchungen und Verhaftungen bei prominenten Politikern. All das besorgt uns sehr. Russische Bürger müssen fair und frei wählen dürfen.“

Man ersetze im Text des Auswärtigen Amtes „Russland“ durch „Niedersachsen“ und „Russische Bürger“ durch „Deutsche Bürger“ und schon sind wir am Pudels Kern angekommen. Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass der Verfassungschutz die Verfassung genauso wenig schützt wie Zitronenfalter Zitronen falten, wäre er hier erbracht.
(pi-news.net)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert