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Falten Zitronenfalter Zitronen?

Von CONNY AXEL MEIER

Am 19. Oktober 1936 wurde der Großvater des Autors von der Dresdner Polizei in Schutzhaft genommen. Offensichtlich galt der Anwalt Ernst Wauer der damaligen Regierung als extremistischer „Gefährder“ und wurde als Staatsfeind ins KZ Sachsenhausen eingeliefert und in präventive Haft genommen, ohne dass irgend ein Gericht involviert gewesen wäre. Zuvor hatte der Jurist schon eine zweijährige Zuchthausstrafe in Einzelhaft wegen Teilnahme an einer angeblich regierungskritischen Konferenz abgesessen.

Nein, keine Tagung des „Remigration Summit“ in Portugal oder Italien, sondern eine religiöse Zusammenkunft in der damals neutralen Schweiz. Seine Schutzhaft endete abrupt im April 1945, als Churchills Soldaten in das verlassene KZ Neuengamme vordrangen, nachdem die Bewacher das Lager fluchtartig verlassen hatten, ihre SS-Uniformen gegen Zivilklamotten austauschten und im Untergangsgewirr das Weite suchten.

Halbverhungert und körperlich geschwächt überlebte mein Großvater diese „präventive Maßnahme“ zum „Schutz von Volk und Staat“. Heute erinnert an ihn ein kürzlich unter großem Tamtam verlegter sogenannter „Stolperstein“ am Dresdner Neumarkt, einer von mittlerweile etwa 400 in der Stadt. 90 Jahre nach Beginn seiner Präventivhaft hält die sächsische Landesregierung den zeitlichen Abstand zu seiner fürsorglichen Inobhutnahme nun für angemessen, einen Stein nach ihm zu benennen.

Dobrindt: Schutzhaft heißt jetzt Präventivhaft
Am 28. Februar 1933 trat die „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“, die sogenannte Reichstagsbrandverordnung in Kraft. Alle Artikel mit Freiheitsrechten wurden gem. Art. 48 Abs. 2 Satz 2 der Weimarer Verfassung „bis auf weiteres“ durch den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg außer Kraft gesetzt. Der willkommene Anlass zur Abschaffung des Rechtsstaats war der sogenannte „Reichstagsbrand“ in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933, der angeblich durch den niederländischen Kommunisten Marinus van der Lubbe ausgeführt worden sein soll und der in der Folge hingerichtet wurde.

Selbst die linksverortete Wikipedia berichtet einigermaßen sachlich über die Auswirkungen dieser Verordnung:
„Zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte wurden gemäß §1 aufgehoben:
• Artikel 114 Verbot von Beschränkungen der persönlichen Freiheit
• Artikel 115 Unverletzlichkeit der Wohnung
• Artikel 117 Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimn Artikel 118 Meinungs- und Pressefreiheit
• Artikel 123 Versammlungsfreiheit
• Artikel 124 Vereinigungsfreiheit
• Artikel 153 Recht auf Eigentum
• In § 2 wurde die Reichsregierung ermächtigt, alle zur „Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen“ zu treffen. Die Kreis- und Ortspolizeibehörden wurden zu Hilfsorganen der Gestapo…“

Wer von den Lesern hier an bereits geltende sowie an geplante Maßnahmen der Bundesregierung denken muß, dem sei das ausdrücklich gestattet. Die Gedanken sind noch einigermaßen frei, solange man sie nicht ausspricht. Die de-facto-Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes, der EU-„Digital Services Act“, die vollautomatische Chatkontrolle, Gesetze gegen sogenannte digitale Gewalt und Klarnamenpflicht in sozialen Medien sind nur der Anfang des neostalinistischen Umbaus des vormaligen Rechtstaates zur totalitären Diktatur.

Wer sind die „Gefährder“?
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt denkt laut über die Wiedereinführung der Schutzhaft, diesmal unter dem Etikett „Präventivhaft“, für sogenannte „Gefährder“ nach. Der Terroranschlag von Berlin durch den passdeutschen Abdel Ballout bietet ihm, analog zum Reichstagsbrand, den passenden Aufhänger. Im STERN wird Dobrindt zu seiner geplanten außergerichtlichen Willkürhaft so zitiert: „Es braucht in ganz Deutschland anwendbare Präventivhaftregeln, um Gefährder aus dem Verkehr zu ziehen.“

Islamische Gefährder kann er damit nicht meinen, sonst hätte er gewaltbereite Dschihadisten schon längst ausgewiesen, abgeschoben und ließe sie nicht seit über zehn Jahren frei in unseren Städten, auf unseren Straßen und Festen ihren tödlichen „Heiligen Krieg“ gegen die „Ungläubigen“, unter Inkaufnahme zahlreicher Todesopfer, ausleben. Das würde ja die vom Steuerzahler teuer bezahlte Islamisierung des Landes behindern. Lieber finanziert die Bundesregierung weiterhin die Islamisierung, nicht nur durch Förderung der Islamverbände, sondern auch durch obskure „Deradikalisierungs“-NGOs, die schon aus Selbsterhaltungsgründen keinerlei Interesse an sinkenden Zahlen der zu betreuenden Sprenggläubigen haben.

Wer also sind die „Gefährder“, die so in „Präventivhaft“ genommen werden sollen? Das Innenministerium gibt die Antwort in ihren jährlich erscheinenden Verfassungsschutzberichten. Der aktuelle Bericht über das Kalenderjahr 2015 benennt, wie schon all die Jahre zuvor, den Rechtsextremismus schon im Vorwort auf Seite 2 als „die größte Bedrohung für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung“. Und wer „Rechtsextemist“ ist, das bestimmt die Regierung, je nach Bedarf.

Weder Terroristen, die Stromnetze und Infrastruktur zerstören, noch Dschihadisten, die mit Autos in Menschenmengen fahren bzw. Islamaufklärer abstechen wollen, Linksextremisten, die regelmäßig Reporter verprügeln, und Messerfachkräfte sind damit gemeint. In Präventionshaft sollen also letztlich nur alle Bürger kommen, die mit der Politik der Bundesregierung nicht einverstanden sind und deshalb als „rechtsextremistisch“ gelten, weil sie bei tatsächlich demokratischen Wahlen eine Gefahr für den Machterhalt der herrschenden Klasse darstellen. Aus Platzgründen werden vorerst nicht alle rechtswählenden Staatsfeinde, sondern nur diejenigen, die sich öffentlich äußern, in ihrem eigenen Interesse hinter Mauern geschützt. Notfalls macht man es so wie in Großbritannien und leert die Gefängnisse von Gewalttätern und Vergewaltigern, um Platz zu schaffen für Kritiker der bürgerfeindlichen Politik der dortigen Regierung.

Wer sich für den Fortbestand des deutschen Volkes einsetzt, die Invasion von kulturinkompatiblen Mohammedanern und die Islamisierung der Gesellschaft ablehnt und die Remigration von ausländischen Straftätern fordert, der gilt dem ökosozialistischen Parteienblock von SED bis CSU als rechtsextremistischer Gefährder. Wer Schwachkopf-Memes, Pinocchio- und Lackaffen-Satiren postet, wird im „besten Deutschland, das wir je hatten“ (Steinmeier) ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Wer mit der in Umfragen führenden Partei, der nach Auskunft der sogenannten Verfassungsschützer angeblich „rechtsextremen“ AfD, sympathisiert, sie wählt oder sogar für die Partei kandidiert, der wird aus der Demokratie ausgesondert und wird einfach nicht zur Wahl zugelassen. Diese Aushöhlung des Wahlrechts geschieht gerade in Niedersachsen auf Betreiben der dortigen SPD-Landesinnenministerin Daniela Behrens vor aller Augen, außer bei ARD/ZDF-Zuschauern.

Niedersachsen als Vorreiter „UnsererDemokratie“
Was richtigerweise Russland zum Vorwurf gemacht wird, ist in diesem Falle eins zu eins auf Deutschland übertragbar. Der Rechtsanwalt Markus Haintz bringt es auf „X“ auf den Punkt und zitiert wörtlich das Auswärtige Amt:

„Wenige Wochen vor der Regionalwahl in Russland haben die Behörden viele Oppositionelle von der Wahl ausgeschlossen. Gestern dann Hausdurchsuchungen und Verhaftungen bei prominenten Politikern. All das besorgt uns sehr. Russische Bürger müssen fair und frei wählen dürfen.“

Man ersetze im Text des Auswärtigen Amtes „Russland“ durch „Niedersachsen“ und „Russische Bürger“ durch „Deutsche Bürger“ und schon sind wir am Pudels Kern angekommen. Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass der Verfassungschutz die Verfassung genauso wenig schützt wie Zitronenfalter Zitronen falten, wäre er hier erbracht.
(pi-news.net)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz nicht gleich

Von David Cohnen

Art. 3 GG (Auszug) lautet:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Der Verfassungstext verspricht Gleichheit. Die politische Praxis liefert mitunter das Gegenteil. Nicht, weil das Grundgesetz lügt, sondern weil in der öffentlichen Debatte zunehmend so getan wird, als könne jeder, der über Verfassungsfragen spricht, zugleich bestimmen, was „gleiche Behandlung“ bedeutet – ohne Gesetz, ohne Urteil und ohne entsprechendes Mandat.

Wenn Juristinnen wie Frauke Brosius-Gersdorf oder ehemalige Kanzlerkandidaten wie Armin Laschet in Talkshows erklären, an welchen parlamentarischen Gremien die AfD beteiligt werden müsse und an welchen nicht, dann sprechen sie nicht als Gesetzgeber. Sie sprechen auch nicht als Bundesverfassungsgericht. Sie äußern eine politische beziehungsweise rechtliche Auffassung. Diese Auffassung wird dadurch jedoch nicht zur verbindlichen Norm.

Das ist mehr als eine Stilfrage. Es berührt die Kompetenzordnung des Grundgesetzes. Gesetze entstehen durch parlamentarische Beratung und Beschluss, gegebenenfalls mit Zustimmung des Bundesrates, sowie durch anschließende Ausfertigung und Verkündung. Die verbindliche Auslegung des Grundgesetzes aber obliegt allein dem Bundesverfassungsgericht.

Selbstverständlich darf jeder Politiker, jeder Jurist und jeder Bürger seine Auffassung zum Grundgesetz öffentlich vertreten. Niemandem wird das Recht genommen, laut nachzudenken oder politische Forderungen zu formulieren. Was jedoch nicht daraus folgt, ist die Befugnis, aus einer persönlichen Interpretation eine verbindliche Regel zu machen.

Wer dieses Verfahren überspringt und seine eigene Interpretation wie eine bereits geltende Regel behandelt, erzeugt eine faktische Ungleichheit: Die einen dürfen Gesetze machen, die anderen dürfen sie nur befolgen; und dazwischen stehen jene, die so tun, als könnten sie beides zugleich – ohne dazu gewählt worden zu sein, ohne Richterrobe und ohne die Kompetenz, aus ihrer persönlichen Interpretation eine verbindliche Norm zu machen.

Besonders wirksam kann eine solche Umdeutung durch die Rahmung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden. Sendungen wie „Markus Lanz“ (ZDF) oder „Caren Miosga“ (ARD) greifen solche Positionen auf und vermitteln sie einem Millionenpublikum. Was als persönliche Auffassung eines Politikers oder Juristen beginnt, kann durch mediale Wiederholung den Anschein einer allgemein anerkannten verfassungsrechtlichen Vorgabe gewinnen. Aus einer Meinung wird auf diese Weise in der Wahrnehmung des Publikums eine scheinbare Norm.

Genau darin liegt das Problem: Nicht jede öffentlich vorgetragene Interpretation des Grundgesetzes ist bereits geltendes Recht. Und nicht jede Interpretation, die von prominenten Personen vertreten und von großen Medien verbreitet wird, besitzt deshalb höhere Verbindlichkeit als eine andere.

Deshalb gilt im Ergebnis: Alle Menschen sind vor dem Gesetz nicht gleich. Nicht, weil Art. 3 GG dies bestimmt, sondern weil der Anspruch auf Gleichheit in der politischen Praxis dort ausgehöhlt werden kann, wo zwischen geltendem Recht und persönlicher Interpretation nicht mehr unterschieden wird. Die Verfassung bietet den Maßstab. Die Demokratie bietet das Verfahren. Beides wird unterlaufen, wenn private oder politische Meinungen als öffentliche Normen behandelt und durch mediale Dauerwiederholung mit dem Anschein allgemeiner Verbindlichkeit versehen werden.

Wenn politische Akteure die beschriebene Kompetenzüberschreitung begehen, kann der Verfassungsschutz nicht einfach gegen sie einschreiten, weil er selbst Teil der staatlichen Exekutive ist und nicht über der politischen Staatsleitung steht. Der Verfassungsschutz kann daher nicht gegen diejenigen politisch Verantwortlichen agieren, die ihm gegenüber weisungsbefugt sind.

 

 

Bevor der Muezzin  ruft

(gh) - Wer  vergessen hat, was Baden-Württemberg einmal war und nur noch  das grünkommunistische LÄND kennt und daurch, wasie DDR einst war, em sei empfohlen, ein Buchvon Hans Zach in die Hand zu nehmen, bevor  unter einem islamischen Ministerpräsienten die CDU den Muezzin zumGebet rufen lässt. KI erinnert:

"Monrepos oder Die Kälte der Macht“ von Manfred Zach ist ein hochgelobter Schlüsselroman über die Verlockungen, Intrigen und Abgründe der deutschen Politik am Beispiel Baden-Württembergs. Als ehemaliger Regierungssprecher des Ministerpräsidenten Lothar Späth verarbeitet der Autor darin eigene Insider-Erfahrungen und entlarvt schonungslos die Mechanismen hinter den Kulissen der Macht.
Kernhandlung und Figuren : Der Protagonist: Der Roman schildert den Aufstieg des anpassungsfähigen und skrupellosen Juristen Bernhard Gundelach.Die Verstrickungen: Gundelach beteiligt sich zunächst an den Machenschaften des erzkonservativen Ministerpräsidenten Rudolf Breisinger und steigt später zum engen Vertrauten des neuen, quirligen Landeschefs Oskar Specht auf.
Die Realitätsbezüge: Die Figuren im Buch sind unschwer als reale historische Persönlichkeiten zu erkennen. Das fiktive Schloss „Monrepos“ steht dabei stellvertretend für die Villa Reitzenstein, den echten Stuttgarter Sitz des Staatsministeriums. Die realen Vorbilder: Die Figur Breisinger spiegelt Hans Filbinger wider, während Oskar Specht eine literarische Abrechnung mit Lothar Späth darstellt. Auch die Bundespolitik der Ära Helmut Kohl wirft ihre Schatten auf das Geschehen.entrale Themen -  Die rauschhaften Züge der Macht: Wie Politiker und Berater in einer filterblasenartigen Regierungszentrale die Bodenhaftung verlieren.
Der politische Kater: Die unausweichliche Einsamkeit, die Skandale und der tiefe Fall, wenn das System kollabiert. Das Psychogramm der Bürokratie: Wie moralische Kompromisse und Anpassung im Staatsapparat belohnt werden.Das Buch löste bei seinem Erscheinen 1996 im politischen Stuttgart ein politisches Beben aus. Zach wurde von betroffenen Politikern als „Nestbeschmutzer“ beschimpft, während Kritiker das Werk als brillante, zeitlose Analyse des politischen Alltags feierten.