Gesinnungsjustiz unter schwarzrotgrüner Herrschaft
Von LINDA AMON
Es passierte bei einer Demo der patriotischen Bürgerbewegung „Rhein-Main steht auf“ im unterfränkischen Aschaffenburg: Ein Passant am Straßenrand zeigt den Hitlergruß. Die Veranstalter rufen die Polizei, die nimmt die Personalien auf und erstattet Anzeige. So weit, so gut…
Was dann passiert, bewegt sich allerdings ziemlich weit weg von einem Rechtsstaat: Das Verfahren gegen den Hitlergruß-Zeiger, einem pensionierten Lehrer, wird eingestellt. Er habe mit dieser Geste nur auf die in seinen Augen erwiesene „Nazi“-Gesinnung der Demonstranten hinweisen wollen. Die AfD-Landtagsabgeordnete Ramona Storm, die den Vorfall mittels eines 35 Sekunden langen Video-Ausschnitts lediglich dokumentierte, bekam dagegen einen Strafbefehl über 24.000 Euro – 120 Tagessätze á 200 Euro. „Ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft“, sagt die Politikerin und legte Einspruch ein. Der Prozess findet im Mai statt.
Ein Fall von unzähligen: Seit Jahren steckt Deutschland im Würgegriff einer moralisierenden Gesellschaft mit verordneter Einheits-Gesinnung. Landauf, landab treiben illegale Einwanderer, vom System als „Fachkräfte“ glorifiziert, ihr folgenschweres Unwesen: Körperverletzungen, Vergewaltigungen, Mord, Messerangriffe, Terroranschläge. Hinzu kommen häufig Sozialleistungs-Betrug sowie aggressive öffentliche Forderungen nach der Errichtung eines Kalifats. Doch selbst schwerste Straftaten von Migranten werden mittlerweile oft geradezu obszön bagatellisiert und mit lächerlichen Bewährungsstrafen abgeurteilt.
Kritik an der etablierten Politik wird bedingungslos verfolgt
Hinter Gittern landen dagegen Einheimische, die ihre GEZ-Zwangsgebühren nicht bezahlen, eine fragwürdige Impfung verweigert haben, vor allem aber diejenigen, die eine „falsche“ – nicht systemkonforme – Meinung äußern. Jede noch so berechtigte Kritik an Politik und Regierung wird inzwischen als „Delegitimierung des Staates“ künstlich kriminalisiert und verfolgt. Was unterscheidet uns eigentlich noch von einem totalitären Regime?
Unvergessen die Schwachkopf–Affäre, bei der ein bayerischer Rentner satirisch seinen Unmut über die fragwürdigen Kompetenzen des damaligen Wirtschaftsministers Robert Habeck im Netz veröffentlicht hatte. Dessen Anzeige führte zu einer Hausdurchsuchung, dem Konfiszieren von Computer und Handy und einem Strafverfahren. Derartige Mimosenhaftigkeit war noch vor wenigen Jahren undenkbar. Da mussten Spitzenpolitiker solche – und teilweise weit drastischere – Meinungsäußerungen hinnehmen. Vermutlich waren sie sich da aber auch noch stärker der Tatsache bewusst, dass sie nicht nur vom Volk gewählt, sondern auch von ihm bezahlt werden…
Zur Erinnerung: AfD-Chefin Alice Weidel darf mit gerichtlicher Absegnung „Nazi-Schlampe“ genannt werden. Und Deutsche generell dürfen – zumindest von Migranten – ebenfalls laut Gerichtsurteil als „Köterrasse“ bezeichnet werden. Weil es ja Satire ist. Oder zumindest so dargestellt wird…
U-Haft wegen Artikel-Teilen der Schweizer Weltwoche
Auch der bayerische Blogger Johannes Normann hatte zwangsweise Kontakt mit der Staatsmacht: Verschiedene Posts in den sozialen Medien brachten ihm nicht nur mehrere Hausdurchsuchungen ein – bei der letzten wurde er auch noch in Handschellen abgeführt und verbrachte einen Nachmittag in U-Haft beim Staatsschutz. Sein konkretes Vergehen: Er hatte einen Artikel der Schweizer Weltwoche gepostet, der ein Foto mit NS-Fahnen enthielt. Verschärfend wurden ihm frühere „Vergehen“ wie eine EU-kritische Karikatur zur Last gelegt. Normann ist übrigens ebenfalls AfD-Mitglied…
Keinen einzigen Tag in Haft verbrachte dagegen ein 17jähriger Syrer aus Sachsen-Anhalt. Er hatte einen Deutschen mit Schlägen und Tritten dermaßen traktiert, dass der Angegriffene kurz darauf verstarb. Obwohl die Tat von der Überwachungskamera eines Einkaufszentrums aufgezeichnet wurde, bestand der Staatsanwalt eilfertig auf „Notwehr“ – bereits zum dritten Mal bei diesem Täter – und stellte das Verfahren ein. Der Vater des Opfers kämpfte über zwei Jahre mit Hilfe der AfD-Landtagsfraktion und der Bürgerinitiative „Ein Prozent“, um den Fall doch noch vor Gericht zu bringen. Das Urteil: Zwei Jahre auf Bewährung. Das Beweis-Video wurde beim Prozess übrigens nicht berücksichtigt: Man hatte angeblich kein Gerät, um es abzuspielen…
Juristische Samthandschuhe auch bei Linksextremen. Als die Linkenpolitikerin Bianca Deubel, die in Linden bei Gießen bei der Kommunalwahl kandidierte, den Hass-Kommentar „Alle AfDler gehören in die Gaskammer“ postete, wurde das Verfahren gegen die Lehrerin ohne Auflagen eingestellt. Beim Urteil gegen Lina Engel, Kopf der militant linksextremistischen Hammer-Bande, die ihre Opfer aus der rechten Szene mit Hammern traktiert und ihnen schwerste, lebensgefährliche Verletzungen zugefügt hatte, sah der Richter „ehrenwerte Motive“. Lässt sich Gesinnungsjustiz deutlicher unter Beweis stellen? Ehrenwerte Motive? Bei verrohter Gewalt sogar gegen Menschen, bei denen eine gewisse – „rechte“ – Gesinnung auch nur unterstellt wurde?
Urteile, die die Bürger längst nicht mehr verstehen
Als Kontrast dazu das Urteil für einen 31jährigen Dresdner: Der Lüftungsmonteuer hatte 2016 zwei Sprengstoffanschläge in Dresden verübt, bei einem wurde eine Moscheetür zerstört. Menschen kamen nicht zu Schaden. Das Urteil: neun Jahre und acht Monate Haft.
Urteile, die die Bürger längst nicht mehr verstehen. Und das ist nur möglich, weil viele Richter – ganz systemkonform – den Boden des Rechtsstaats längst verlassen haben: Sie interessieren sich weder für bestehende Gesetze – oder deren Nicht-Existenz – noch scheren sie sich um Urteile des Bundesverfassungsgerichts. In diesem politischen Klima verwundert auch die Entscheidung des Rheinland-Pfälzischen Verfassungsgerichtshofs nicht weiter: Der Staat darf die AfD verunglimpfen – das hat er allen Ernstes so geurteilt!
Hintergrund: Die damalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hatte die AfD auf der Regierungswebseite als „rechtsextreme Verfassungsfeinde“ bezeichnet. Der Verfassungsgerichtshof meint dazu, das sei trotz des Neutralitätsgebotes des Staates rechtens. Denn es gehe um die „Rettung der Demokratie“!
Bizarre Phobie vor Recht und Gesetz
Damit hatten die Richter die Organklage des Bundesverbandes und des Landesverbandes der AfD zurückgewiesen. Interessant bei dieser Rechtsprechung: Das Landesverfassungsgericht bestätigte sogar, dass die seinerzeitige Ministerpräsidentin tatsächlich gegen das Neutralitätsgebot und die Chancengleichheit verstoßen habe. Dies sei „aber zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerechtfertigt“. Zur Neutralität verpflichtete staatliche Behörden dürfen demnach Partei ergreifen – wenn es dem „Kampf gegen Rechts“ dient. Diese „Rechts“-Auffassung ist in der Tat ungewöhnlich…
Deutschland scheint eine bizarre Phobie vor Recht und Gesetz entwickelt zu haben. Auffallend still geworden ist es in letzter Zeit um Heinrich XIII. Prinz Reuß und seine „Unterstützer“. Mit großem Getöse wurde im Dezember 2022 eine Gruppe Rentner verhaftet, die angeblich einen Umsturz planten. Die Ausbeute der insgesamt 3000 Einsatzkräfte hielt sich in engen Grenzen – 90 Waffen wurden gefunden. Zwei Jahre waren die vermeintlichen Terroristen, darunter eine ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete – selbst Richterin – in Haft tagtäglich unzähligen Schikanen inklusive Leibesvisitationen ausgesetzt. Seit einem Jahr laufen jetzt drei Prozesse gegen insgesamt 26 Angeklagte – weitgehend ohne öffentliches Interesse, weil ohne spektakuläre Ergebnisse: Der angeblich geplante Sturm auf den Bundestag konnte in der Verhandlung nicht nachgewiesen werden. Es steht zu vermuten, dass sich die unterstellten Revolutionspläne der „Rollator-Gang“ als hohle Luft erweisen werden. Und dann? Dann bleibt neben der Zerstörung des Lebens unschuldiger Senioren ein Millionenschaden zu Lasten der Steuerzahler.
Ein weiteres Beispiel staatlicher Anti-Rechts-Hysterie ist die Verhaftung einer Gruppe junger Männer, die als „Sächsische Separatisten“ gebrandmarkt werden. Sie hatten sich in Chatgruppen über philosophische und weltanschauliche Themen ausgetauscht und auf einem stillgelegten Luftwaffengelände Schießübungen mit Luftgewehren durchgeführt.
Karussell des Wahnsinns
„Zwar sind beide Aktivitäten als Einzelaktion legal, aber in der Kombination wird irrwitzigerweise Terrorismus unterstellt“, sagt der Leipziger Rechtsanwalt und AfD-Stadtrat Roland Ulbrich, der einen der Beschuldigten vertritt. Bei der Verhaftung durch eine vermummte Anti-Terror-Einheit, die nicht als Polizei-Einsatz kenntlich gemacht war, wurde ein junger Familienvater durch eine Polizeikugel lebensgefährlich im Gesicht verletzt. Die Untersuchung gegen den Schützen wurde mittlerweile eingestellt.
Das Karussell des Wahnsinns dreht sich derzeit so schnell, dass der Normal-Bürger leicht den Überblick verlieren kann: Gerade wurde David Bendels, Chefredakteur des Deutschland Kurier, zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt – er hatte eine satirische Fotomontage von Nancy Faeser gepostet. Die Innenministerin, die dabei ein Plakat mit der Aufschrift „Ich hasse Meinungsfreiheit“ in Händen hielt, hatte die Anzeige selbst erstattet. Nach diesem – politischen – Urteil hat sich allerdings der satirische Vorwurf mehr als bestätigt…
Ramona Storm, die AfD-Landtagsabgeordnete, die für das Dokumentieren einer Straftat verfolgt wird, für die der Täter freigesprochen wurde, hat schon mal die US-Botschaft in Berlin über ihren Fall in Kenntnis gesetzt. „Dort soll man wissen, dass J.D. Vance mit seiner Rede, über die sich unsere Systemvertreter so selbstgerecht empört haben, zwar absolut ins Schwarze getroffen, aber doch nur die Spitze des Eisbergs zum Vorschein gebracht hat!“.
(pi-news.net)