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Abschied vom Rechtsstaat?

Gesinnungsjustiz unter schwarzrotgrüner Herrschaft

Von LINDA AMON

Es passierte bei einer Demo der patriotischen Bürgerbewegung „Rhein-Main steht auf“ im unterfränkischen Aschaffenburg: Ein Passant am Straßenrand zeigt den Hitlergruß. Die Veranstalter rufen die Polizei, die nimmt die Personalien auf und erstattet Anzeige. So weit, so gut…

Was dann passiert, bewegt sich allerdings ziemlich weit weg von einem Rechtsstaat: Das Verfahren gegen den Hitlergruß-Zeiger, einem pensionier­ten Lehrer, wird eingestellt. Er habe mit dieser Geste nur auf die in seinen Augen erwiesene „Nazi“-Gesinnung der Demons­tran­ten hinweisen wollen. Die AfD-Landtagsabgeord­nete Ramona Storm, die den Vorfall mittels eines 35 Sekunden langen Video-Ausschnitts lediglich doku­men­tierte, bekam dagegen einen Strafbefehl über 24.000 Euro – 120 Tagessätze á 200 Euro. „Ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft“, sagt die Politi­kerin und legte Einspruch ein. Der Prozess findet im Mai statt.

Ein Fall von unzähligen: Seit Jahren steckt Deutschland im Würge­griff einer moralisierenden Gesellschaft mit verordneter Einheits-Gesinnung. Landauf, landab treiben illegale Einwanderer, vom System als „Fachkräfte“ glorifiziert, ihr folgen­schweres Unwesen: Körper­verletzungen, Ver­gewal­tigungen, Mord, Messerangriffe, Terror­anschläge. Hinzu kom­men häufig Sozialleistungs-Betrug sowie aggressive öffent­liche Forde­run­gen nach der Errich­tung eines Kali­fats. Doch selbst schwer­ste Straftaten von Migranten werden mittlerweile oft gerade­zu obszön bagatel­li­siert und mit lächer­lichen Bewäh­rungs­­stra­fen abge­urteilt.

Kritik an der etablierten Politik wird bedingungslos verfolgt
Hinter Gittern landen dagegen Ein­heimi­sche, die ihre GEZ-Zwangsgebühren nicht bezahlen, eine frag­würdige Impfung verweigert haben, vor allem aber diejenigen, die eine „falsche“ – nicht system­konforme – Meinung äußern. Jede noch so berech­tigte Kritik an Politik und Regierung wird inzwi­schen als „Dele­gitimie­rung des Staates“ künstlich krimi­nali­siert und verfolgt. Was unter­scheidet uns eigent­lich noch von einem totalitären Regime?

Unvergessen die Schwachkopf–Affäre, bei der ein bayerischer Rentner satirisch seinen Unmut über die fragwürdigen Kompe­tenzen des damaligen Wirtschaftsministers Robert Habeck im Netz ver­öffent­licht hatte. Dessen Anzeige führte zu einer Haus­durch­suchung, dem Konfis­zieren von Computer und Handy und einem Strafver­fahren. Derartige Mimosenhaftigkeit war noch vor wenigen Jahren undenkbar. Da mussten Spitzenpolitiker solche – und teil­weise weit drastischere – Meinungsäußerun­gen hinnehmen. Vermutlich waren sie sich da aber auch noch stär­ker der Tat­sache bewusst, dass sie nicht nur vom Volk gewählt, sondern auch von ihm bezahlt werden…

Zur Erinnerung: AfD-Chefin Alice Weidel darf mit gerichtlicher Absegnung „Nazi-Schlampe“ genannt werden. Und Deutsche generell dürfen – zumindest von Migranten – ebenfalls laut Gerichtsurteil als „Köterrasse“ bezeichnet werden. Weil es ja Satire ist. Oder zumindest so dargestellt wird…

U-Haft wegen Artikel-Teilen der Schweizer Weltwoche
Auch der bayerische Blogger Johannes Normann hatte zwangs­weise Kontakt mit der Staatsmacht: Verschiedene Posts in den sozialen Medien brachten ihm nicht nur mehrere Hausdurch­suchungen ein – bei der letzten wurde er auch noch in Hand­schellen abgeführt und verbrachte einen Nachmittag in U-Haft beim Staatsschutz. Sein konkretes Ver­gehen: Er hatte einen Artikel der Schweizer Weltwoche ge­postet, der ein Foto mit NS-Fahnen enthielt. Verschärfend wurden ihm frühere „Ver­gehen“ wie eine EU-kritische Kari­katur zur Last gelegt. Normann ist übrigens ebenfalls AfD-Mitglied…

Keinen einzigen Tag in Haft verbrachte dagegen ein 17jähriger Syrer aus Sachsen-Anhalt. Er hatte einen Deutschen mit Schlä­gen und Tritten dermaßen traktiert, dass der Ange­griffene kurz darauf verstarb. Obwohl die Tat von der Über­wachungskamera eines Einkaufszentrums aufgezeichnet wurde, bestand der Staats­anwalt eilfertig auf „Notwehr“ – bereits zum dritten Mal bei diesem Täter – und stellte das Verfahren ein. Der Vater des Opfers kämpfte über zwei Jahre mit Hilfe der AfD-Landtagsfraktion und der Bürger­initiative „Ein Prozent“, um den Fall doch noch vor Gericht zu bringen. Das Urteil: Zwei Jahre auf Bewährung. Das Beweis-Video wurde beim Prozess übrigens nicht berücksichtigt: Man hatte angeblich kein Gerät, um es abzuspielen…

Juristische Samthandschuhe auch bei Linksextremen. Als die Linkenpolitikerin Bianca Deubel, die in Linden bei Gießen bei der Kommunalwahl kandidierte, den Hass-Kommentar „Alle AfDler gehören in die Gaskammer“ pos­tete, wurde das Verfah­ren gegen die Lehrerin ohne Auflagen einge­stellt. Beim Urteil gegen Lina Engel, Kopf der militant links­extremis­ti­schen Ham­mer-Bande, die ihre Opfer aus der rechten Szene mit Hammern traktiert und ihnen schwerste, lebensgefährliche Verletzungen zugefügt hatte, sah der Richter „ehren­werte Motive“. Lässt sich Gesinnungsjustiz deutlicher unter Beweis stellen? Ehren­werte Motive? Bei verrohter Gewalt sogar gegen Menschen, bei denen eine gewisse – „rechte“ – Gesinnung auch nur unterstellt wurde?

Urteile, die die Bürger längst nicht mehr verstehen
Als Kontrast dazu das Urteil für einen 31jährigen Dresdner: Der Lüftungsmonteuer hatte 2016 zwei Sprengstoffanschläge in Dresden verübt, bei einem wurde eine Moscheetür zerstört. Menschen kamen nicht zu Schaden. Das Urteil: neun Jahre und acht Monate Haft.

Urteile, die die Bürger längst nicht mehr verstehen. Und das ist nur möglich, weil viele Richter – ganz systemkonform – den Boden des Rechtsstaats längst verlassen haben: Sie interes­sie­ren sich weder für be­ste­hende Gesetze – oder deren Nicht-Existenz – noch scheren sie sich um Urteile des Bundesver­fas­sungs­gerichts. In diesem politischen Klima verwundert auch die Entscheidung des Rheinland-Pfälzischen Verfassungsgerichts­hofs nicht weiter: Der Staat darf die AfD verunglimpfen – das hat er allen Ernstes so geurteilt!

Hintergrund: Die damalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hatte die AfD auf der Regierungswebseite als „rechtsextreme Verfas­sungs­­feinde“ bezeichnet. Der Verfassungsgerichtshof meint dazu, das sei trotz des Neutralitätsgebotes des Staates rech­tens. Denn es gehe um die „Rettung der Demokratie“!

Bizarre Phobie vor Recht und Gesetz
Damit hatten die Richter die Organklage des Bundesverbandes und des Landesverbandes der AfD zurückgewiesen. Interessant bei dieser Rechtsprechung: Das Landesverfassungsgericht be­stä­tigte sogar, dass die seinerzeitige Ministerpräsidentin tat­säch­lich gegen das Neutralitätsgebot und die Chancengleichheit ver­stoßen habe. Dies sei „aber zum Schutz der freiheit­lichen demokratischen Grundordnung gerechtfertigt“. Zur Neutralität verpflichtete staatliche Behörden dürfen demnach Partei ergreifen – wenn es dem „Kampf gegen Rechts“ dient. Diese „Rechts“-Auffassung ist in der Tat ungewöhnlich…

Deutschland scheint eine bizarre Phobie vor Recht und Gesetz entwickelt zu haben. Auffallend still geworden ist es in letzter Zeit um Heinrich XIII. Prinz Reuß und seine „Unter­stütz­er“. Mit großem Getöse wurde im Dezember 2022 eine Gruppe Rentner verhaftet, die angeb­lich einen Umsturz plan­ten. Die Ausbeute der insgesamt 3000 Ein­satzkräfte hielt sich in engen Grenzen – 90 Waffen wurden gefunden. Zwei Jahre waren die vermeint­lichen Ter­ror­is­ten, darunter eine ehemalige AfD-Bundestagsab­geordnete – selbst Richterin – in Haft tagtäglich unzäh­ligen Schikanen inklusive Leibesvisitationen ausgesetzt. Seit einem Jahr laufen jetzt drei Prozesse gegen insgesamt 26 Angeklagte – weitgehend ohne öffentliches Interesse, weil ohne spekta­kuläre Ergebnisse: Der angeb­lich geplante Sturm auf den Bundestag konnte in der Verhandlung nicht nachgewiesen werden. Es steht zu vermuten, dass sich die unterstellten Revo­lu­tionspläne der „Rollator-Gang“ als hohle Luft erweisen werden. Und dann? Dann bleibt neben der Zerstörung des Lebens un­schuldiger Senioren ein Millionenschaden zu Lasten der Steuer­zahler.

Ein weiteres Beispiel staatlicher Anti-Rechts-Hysterie ist die Verhaftung einer Gruppe junger Männer, die als „Sächsische Separatisten“ gebrandmarkt werden. Sie hatten sich in Chat­gruppen über philosophische und weltanschauliche Themen ausgetauscht und auf einem stillgelegten Luftwaffen­gelände Schießübungen mit Luftgewehren durchgeführt.

Karussell des Wahnsinns
„Zwar sind beide Aktivitäten als Einzelaktion legal, aber in der Kombination wird irrwitzigerweise Terrorismus unterstellt“, sagt der Leipziger Rechtsanwalt und AfD-Stadtrat Roland Ulbrich, der einen der Beschuldigten vertritt. Bei der Verhaftung durch eine vermummte Anti-Terror-Einheit, die nicht als Polizei-Ein­satz kenntlich gemacht war, wurde ein junger Familienvater durch eine Polizeikugel lebens­gefährlich im Gesicht verletzt. Die Unter­suchung gegen den Schützen wurde mittlerweile einge­stellt.

Das Karussell des Wahnsinns dreht sich derzeit so schnell, dass der Normal-Bürger leicht den Überblick verlieren kann: Gerade wurde David Bendels, Chefredak­teur des Deutschland Kurier, zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt – er hatte eine satiri­sche Foto­montage von Nancy Faeser gepostet. Die Innen­ministerin, die dabei ein Plakat mit der Aufschrift „Ich hasse Meinungsfreiheit“ in Händen hielt, hatte die Anzeige selbst erstattet. Nach diesem – politischen – Urteil hat sich aller­dings der satirische Vorwurf mehr als bestätigt…

Ramona Storm, die AfD-Landtagsabgeordnete, die für das Dokumentieren einer Straftat verfolgt wird, für die der Täter freigesprochen wurde, hat schon mal die US-Botschaft in Berlin über ihren Fall in Kenntnis gesetzt. „Dort soll man wis­sen, dass J.D. Vance mit seiner Rede, über die sich unsere Systemver­treter so selbstgerecht empört haben, zwar absolut ins Schwar­ze getroffen, aber doch nur die Spitze des Eisbergs zum Vor­schein gebracht hat!“.
(pi-news.net)

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