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Der Komiker als Volksverhetzer

Bankrotterklärung eines Mannes,

Von WOLFGANG HÜBNER

Was der bekannte Komiker Hape Kerkeling bei einer Anhörung im Thüringer Landtag zum Verbotsverfahren gegen die AfD am Mittwoch in Erfurt gesagt hat, muss an dieser Stelle nicht wiederholt werden. Bild und Ton dieses Auftritts sind bestens dokumentiert. Festzustellen ist: Kerkeling hat sich nicht gescheut, eine demokratische Partei, die in allen Umfragen mit weitem Vorsprung führende AfD, in die Nähe und weltanschauliche Nachfolge der verbrecherischen Nationalsozialisten von Adolf Hitler zu rücken.

Um diese schwerwiegende Anschuldigung zu belegen, hätte Kerkeling Fakten und Beweise präsentieren müssen. Das hat er nicht vermocht, ja noch nicht einmal versucht. In privaten Gesprächen ist das kein Problem, da kann jeder argumentieren, kritisieren, verdächtigen wie und wen auch immer.

Wer aber öffentlich die einstige Haft des Großvaters im Konzentrationslager Buchenwald bewusst in Beziehung zu vermuteten künftig möglichen Maßnahmen einer regierenden AfD bringt, der macht sich nicht nur der Verleumdung, sondern auch der Volksverhetzung nach § 130 des Strafgesetzbuches schuldig.

Genau das hat Kerkeling mit bösartiger Absicht getan. Da ich grundsätzlich Gegner dieses weltweit wohl einmaligen, politisch leicht zu missbrauchenden Gesetzes bin, stelle ich das nur fest, ohne juristische Konsequenzen anzuregen. Was allerdings den Verleumdungsparagraphen 187 des Strafgesetzbuches betrifft, bietet dessen Wortlaut die Möglichkeit für die AfD oder sich von Kerkelings Ausführungen betroffenen Personen Möglichkeiten für Klagen.

Politisch war die Erfurter Vorstellung des Komikers die Bankrotterklärung eines Mannes, der Demokratie nur soweit akzeptieren will, soweit sein eigener Horizont reicht. Dass dieser sehr beschränkt ist, wurde bei der Anhörung ebenso offensichtlich wie die Tatsache, dass politisierende Komiker peinlich statt komisch sind.
(pi-news.net)

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