Wer Notwendiges, Erstrebenswertes und Selbstloses nicht unterscheidet, macht sich überflüssig.
Von David Cohnen
Es gibt in der letzten Zeit immer wieder unterschwellige Andeutungen und Überlegungen, der Bundeskanzler Friedrich Merz könne sich nicht mehr lange im Amt halten.
Was ist dazu zu sagen? Dass diese Gerüchte nicht aus der Luft gegriffen sind, sondern Symptom einer Regierung, die den Zusammenhang zwischen Prioritätensetzung, Ressourcenallokation und staatlicher Handlungsfähigkeit systematisch ignoriert. Die Merz-Regierung hat nicht nur keine Antworten auf die brennenden Fragen der Zeit – sie hat nicht einmal verstanden, welche Fragen überhaupt zu stellen wären.
Die 500 Milliarden Sonderschulden: Ein Lehrstück in haushaltspolitischer Selbsttäuschung
Der alte Bundestag änderte 2025, nach der bereits erfolgten Bundestagswahl, das Grundgesetz, um die verfassungsrechtliche Grundlage für ein „Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität“ in Höhe von 500 Milliarden Euro zu schaffen. Versprochen wurde eine „Investitionsoffensive“, die Deutschland „wieder flott machen“ sollte. Finanzminister Lars Klingbeil formulierte es noch eindringlicher: „Die Bagger müssen rollen.“ das-parlament
Ein Jahr später ziehen Wissenschaftler eine ernüchternde Bilanz:
- 95 % der neu aufgenommenen Sonderschulden wurden nicht für zusätzliche Investitionen genutzt. Das Ifo-Institut beziffert, dass von den 2025 aufgenommenen 24,3 Milliarden Euro nur 1,3 Milliarden Euro tatsächlich in zusätzliche Investitionen flossen. deutschlandfunk
- 86 % der Mittel wurden zweckentfremdet. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln kommt zu einem ähnlichen Ergebnis: Der Großteil der Gelder wurde für Ausgaben verwendet, die ohnehin im Haushalt geplant waren. deutschlandfunk
- Das Sondervermögen dient dem Stopfen von Haushaltslöchern. Projekte wurden aus dem Kernhaushalt in das kreditfinanzierte Sondervermögen verschoben – besonders im Verkehrsbereich. Die Kredite wurden in Wahrheit nahezu vollständig zum Stopfen von Haushaltslöchern genutzt. das-parlament
Die Bundesregierung weist die Kritik zwar zurück und behauptet, „alles sei transparent" – aber die Zahlen sprechen eine andere Sprache: 95 % der mit zusätzlichen Schulden aufgenommenen Mittel wurden zweckentfremdet. das-parlament
Das ist keine Investitionsoffensive. Das ist haushaltspolitische Buchhaltungsmagie.
Der Kapazitätsengpass: Selbst wenn das Geld fließen würde – es kann nicht verbaut werden
Doch selbst wenn die Regierung ehrlich gewesen wäre und die 500 Milliarden Euro tatsächlich zusätzlich investiert hätte – es fehlt schlichtweg an der personellen und betrieblichen Kapazität, das Geld sinnvoll zu verbauen.
Das IW Köln hat die Dimensionen dieses Engpasses detailliert beziffert:
- 10.000 Bauplaner fehlen allein für die Planung. Für die Planung der Bauprojekte aus dem Sondervermögen fehlen bereits jetzt 10.000 qualifizierte Experten.
- 81 % der offenen Stellen für Bauingenieure sind nicht besetzbar. Es gibt schlicht keine passend qualifizierten Arbeitslosen in Deutschland.
- Über 4.000 Tiefbau-Fachkräfte fehlen. Bereits heute sind die Kapazitäten im Tiefbau überlastet – und sollen um 18 % steigen.
- Die Fachkräftelücke in Infrastrukturberufen beträgt 69.000–130.000. Andere Schätzungen gehen sogar von 250.000 fehlenden Fachkräften in der gesamten Baubranche aus.
Die Folge ist ein klassisches Flaschenhals-Problem: Geld ist vorhanden (oder wird aufgenommen), aber es kann nicht sinnvoll eingesetzt werden. Die Nachfrage nach Bauleistungen steigt, aber das Angebot an Kapazitäten bleibt gleich oder sinkt sogar. Die Folge: Preisanstiege, Verzögerungen und am Ende wird weniger gebaut als geplant – bei höheren Kosten.
Die strukturelle Fehlsteuerung: Deutschland bildet für die Arbeitslosigkeit
Das Problem ist tiefer als ein vorübergehender Kapazitätsengpass. Es ist ein strukturelles, bildungspolitisches und gesellschaftliches Problem, das nur durch eine grundlegende Neuausrichtung gelöst werden kann.
- 133.900 MINT-Fachkräfte fehlen. Im März 2026 waren bundesweit 369.400 Stellen in MINT-Berufen unbesetzt.
- 250.000–320.000 Fachkräfte fehlen im Baugewerbe. Laut Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und DIHK-Fachkräftemonitor.
- Gleichzeitig: Die Zahl der Beschäftigten in der Sozialen Arbeit ist zwischen 2004 und 2023 um 93,2 % gestiegen – von 966.000 auf fast 1,8 Millionen.
- Der Beruf des Diplom-Sozialarbeiters, der vor 60–70 Jahren faktisch nicht existierte, zählt heute 375.000–486.000 Erwerbstätige mit entsprechender Qualifikation.
Das ist keine Kritik an der Sozialen Arbeit per se – sondern an einer Fehlallokation von Ressourcen, die in einer freien (etwas sozialen) Marktwirtschaft nicht zu erwarten wäre. Während systemkritische Berufe wie Bauingenieur, Tiefbauer oder Bauplaner dramatisch unterbesetzt sind, expandieren Berufsgruppen, die keinen unmittelbaren volkswirtschaftlichen Mehrwert im Sinne von Produktivität, Infrastruktur oder wirtschaftlicher Resilienz schaffen.
Ein junger Mensch, der sich zwischen einem Studium der Sozialen Arbeit und einem Bauingenieurstudium entscheidet, sieht folgendes Bild:
- Soziale Arbeit: Gute Jobaussichten (2,3 % Arbeitslosigkeit), staatlich finanzierte Stellen, solide Arbeitsbedingungen, moderates bis gutes Gehalt.
- Bauingenieur: Harte Arbeitsbedingungen (Baustelle, Witterung, hohe Verantwortung), moderates Gehalt (4.080–4.150 Euro Einstieg, 5.320 Euro nach 10 Jahren), aber dramatischer Fachkräftemangel und unbesetzte Stellen.
Die Anreizverzerrung ist offensichtlich: Das System belohnt Berufe, die keinen unmittelbaren volkswirtschaftlichen Mehrwert schaffen, während systemkritische Berufe unterbesetzt sind.
Das Kernproblem: Der Staat kann nicht zwischen „notwendig" und „erstrebenswert" unterscheiden
Hier gelangen wir zum Kern des Problems, das Sie in Ihrem Schluss treffend formuliert haben: Solange der Staat nicht zwischen „unbedingt notwendig" und „zusätzlich erstrebenswert" unterscheiden kann – und diese Priorisierung auch haushaltspolitisch durchsetzt – wird es keine nachhaltige Konsolidierung geben.
Die Evidenz ist eindeutig:
- Zwei Drittel des Bundeshaushalts 2024 werden für Einkommensumverteilung, Finanzhilfen des Bundes und Altlasten absorbiert – plus auslandswirksame Zahlungen und Staatsapparat sind das vier Fünftel des Budgetvolumens.
- Die Ausgabenschwerpunkte in den Bereichen Soziales und Finanzhilfen haben weiter an Gewicht gewonnen – während zukunftsorientierte Ausgaben (Infrastruktur, Verteidigung, Bildung) nicht ausreichend priorisiert werden.
- Vier Fünftel des Haushalts sind „verblockt". Wenn vier Fünftel des Haushalts für Umverteilung, Finanzhilfen, Altlasten, auslandswirksame Zahlungen und Staatsapparat verwendet werden – dann bleiben nur ein Fünftel für produktive Investitionen übrig.
Das Haushaltsrecht ist hier eindeutig: § 6 BHO verlangt den Grundsatz der Notwendigkeit der Ausgaben – und § 7 BHO verlangt Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. In der Praxis wird dieser Grundsatz aber systematisch unterlaufen: Jede Ausgabe wird als „notwendig" deklariert, ohne dass eine echte Priorisierung stattfindet.
Die Bundesregierung betont zwar, dass sie „in Zukunftsfähigkeit und Innovationskraft ebenso wie in Sicherheit und Resilienz" investiert – aber das ist keine Priorisierung, sondern eine Behauptung, dass alles gleichermaßen wichtig sei. Der Haushalt 2027 sieht zwar „Investitionen auf Rekordniveau" vor – aber gleichzeitig werden Sozialausgaben und Finanzhilfen weiter ausgebaut, ohne dass eine klare Rangfolge der Notwendigkeit erkennbar wäre.
Fazit:
Das eigentliche Problem liegt nicht darin, dass der Staat zu wenig gute Absichten hätte. Das Problem liegt darin, dass er immer weniger zwischen dem Notwendigen, dem Erstrebenswerten und dem bloß Altruistischen unterscheidet. Was zur Erfüllung seiner Aufgaben unbedingt notwendig ist, muss Vorrang haben. Was darüber hinaus erstrebenswert ist, kann nur dann verfolgt werden, wenn die dafür nötigen Mittel und Kapazitäten tatsächlich vorhanden sind. Alles, was darüber hinaus aus bloß moralischem Impuls geschieht, mag privat ehrenwert sein — privat kann jeder so selbstlos sein, wie er möchte. Staatlich wird es jedoch dann zum Problem, wenn dafür das Eigentum der Bürger in Anspruch genommen wird, als sei jede gute Absicht schon ein hinreichender Anspruch auf deren Geld. Ein Staat, der diese Grenzen nicht mehr wahrt, verliert nicht nur seine finanzielle Konsolidierungsfähigkeit, sondern auch seine innere Ordnung.
