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Der Staat delegitimiert sich selbst

Oder leidet das Volk mutmaßlich an einer ernsthaften bipolaren Störung?

Von RAINER K. KÄMPF

Wie PI-NEWS bereits berichtete, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz am Dienstag seinen jährlichen Bericht vorgelegt. Fazit aus der Pressekonferenz: Die Sicherheitslage hat sich verschärft und die Demokratie ist in Gefahr. Chapeau!

Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik war die Demokratie, sagen wir besser, die bundesdeutsche Form, gefährdeter als seit dem letzten Jahrzehnt. Dass Faesers Ministerium in den vermeintlichen Gefährdern Rechte™ sieht, ist nicht verwunderlich und aus ihrer Sicht zwangsläufig logisch.

Die Nomenklatura fürchtet sich vor den Rechten™ und kreidet uns an, die Gesellschaft verändern zu wollen. Aber gerade das ist unsere ureigene Bestimmung, aus der wir unser Existenzrecht ableiten. Insofern werden wir von höchster Stelle bestätigt. Wäre dies anders, machten wir etwas falsch.

Neben den üblichen Verdächtigen wird jetzt eine relativ neue Spezifikation von Deutschland liebenden Menschen unter die staatliche Lupe genommen: Delegitimierer. Eine Erfassung unter der Rubrik „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates„ wurde schon 2021 eingeführt.

Was sind nun Delegitimierer? Bisher gelang es mir noch nicht, eine juristisch nachvollziehbare Klassifizierung dieser sicher zukünftig weiteren Ehrenbezeichnung zu finden.

Sollen es Menschen sein, die der Entwicklung unseres Gemeinwesens einfach nur kritisch gegenüberstehen oder die, die den Drall ins Absurde einfach nur bremsen, besser: stoppen wollen?

Und wie weit wird das Delikt Delegitimierung strafbewehrt sein?

Sie sollen vorsichtig sein. Es stünde zu befürchten, dass die Täterzahl dieses Deliktkonstrukts in astronomische Höhen schnellt. Wer heute das politische System erkennt und analysiert und dabei nicht geneigt ist, dem mit Ablehnung, beißendem Spott und Zynismus zu begegnen, muss sich Gedanken machen, an einer ernsthaften bipolaren Störung zu leiden.

Merke: Ein System, das politische Straftatbestände konstruiert, muss die Frage zulassen, ob es nicht rechtsstaatlichen Boden verlässt!
(pi-news.net)

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