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Rechtsprechung:

Regierungskritik allein reicht für „Verfassungsfeindlichkeit“

Von MANFRED ROUHS

Der politischen Klasse fällt es immer schwerer, ihre Machtposition gegen politische Konkurrenten zu verteidigen und sie in die üblichen Schablonen von Links- und Rechtsextremismus einzusortieren. Denn dabei handelt es sich um relativ geschlossene politische Konzepte aus dem 20. Jahrhundert, die in unserer Zeit überkommen sind, kaum noch echte Anhänger haben und deshalb zur gesellschaftlichen Ausgrenzung von Regierungskritikern untauglich zu werden drohen.

Viel leichter täten sich die Regierenden, wenn jeder, der sie verbal angreift, auch im juristischen Sinne als „Verfassungsfeind“ eingestuft werden könnte unter dem Gesichtspunkt einer „Diffamierung und Delegitimierung demokratisch gewählter Staatsorgane“ in Analogie zur vormodernen Majestätsbeleidigung.

Der Unterschied zu den hochwohlgeborenen Majestäten früherer Epochen besteht darin, dass die heutigen Ministerpräsidenten, Minister und Kanzler, aus Wahlen hervorgegangen sind. Wer sie beispielsweise pauschal als unfähig bezeichnet und dadurch delegitimiert, greift damit – so lautet die Argumentation – auch die Parteiendemokratie als solche an, deren Dysfunktion er zumindest indirekt behauptet. Die einzig verfassungskonforme Art der Berichterstattung über das Regierungshandeln wäre demnach diejenige, die wir täglich bei ARD, ZDF und Co. bestaunen dürfen. Alles andere wäre systemfeindlich und deshalb auch verfassungswidrig im Sinne einer modernisierten Extremismus-Doktrin.

Sie denken jetzt: „Das kann doch wohl nicht wahr sein“? – Da irren Sie. Es gibt zu dieser neuen Doktrin bereits ein erstes, richtungsweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni 2023, das erst jetzt öffentlich bekannt geworden ist.

Dabei ging es um eine Veröffentlichung bei Facebook auf dem Höhepunkt der ersten Welle von Corona-Maßnahmen im April 2020. Ein früherer Berufssoldat der Bundeswehr, dem nach Meinung der Bundesrichter zurecht wegen verfassungsfeindlicher Äußerungen die Bezüge gekürzt wurden, hatte seinerzeit folgendes bei Facebook veröffentlicht:

„(…) Wir leben in einer Großfamilie und sind jeden Tag, viele Stunden für unsere Enkel, Kinder und deren Familie da, obwohl es von unseren Diktatoren verboten wird. (…) Bei 8 Enkelkindern und 4 berufstätigen Kindern gehören wir wohl zu einem Selbstmordkommando. Denkt bitte einmal nach, wie unsere gewählten Volksvertreter uns verarschen wollen. Sie wollen uns entmachten, einsperren, jegliches Zusammenleben verbieten. Die verdammten Kommunisten wollen uns ins Verderben stoßen. Aufwachen! (…) Lasst euch von dieser Diktatur nicht unterkriegen. Wir werden gewinnen. Habt Mut: Es ist ein Krieg, den wir mit Mut gewinnen werden, gegen diesen politischen Wahnsinn der NWO. (…) Was lassen wir mit uns machen? Das ist das wahre Gesicht einer aufkommenden Diktatur.“

Wer sich so äußert, delegitimiert demokratisch gewählte Staatsorgane, ist ein Extremist und verliert den Anspruch zumindest auf Teile seines Ruhegehalts.

Die Folgen dieser neuen Rechtsprechung betreffen nicht nur Soldaten, sondern auch Beamte – und politische Parteien. Insbesondere betreffen sie die AfD, die kaum auf Regierungskritik verzichten kann und der jetzt ein weiteres juristisches Problem im Abwehrkampf gegen den „Verfassungsschutz“ auferlegt worden ist.
(pi-news.net)

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