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Syrischer Messerstecher

34 Straftaten – aber volle Sozialleistungen

Von WOLF M. SCHNEIDER

Diese Strafakte ist eine „Anklage an die deutsche Migrationspolitik“ (Bild-Zeitung). Ein klares Zeichen, das nur eine Frage aufzuwerfen vermag: „Warum ist so einer noch in Deutschland“ (Bild).

Der 17-jährige Syrer Khalil H. lebt vom Staat, er wird bei 34 Straftaten erwischt – und kommt doch erst jetzt in Untersuchungshaft. Der Araber „darf aber in Deutschland bleiben“ (Junge Freiheit). Der Syrer konnte lange Zeit Stuttgart immer wieder terrorisieren, der Staat zeigte sich als zahnloser Tiger.

Sehr viele Straftaten
In 31 Monaten sind 33 Straftaten von dem Araber begangen worden. Dann kam die 34. Straftat hinzu: drei Männer wurden verletzt, einer der Gruppe lebensgefährlich. Der arabische Straftäter ist seit Jahren stadtbekannt und gilt als aggressiv.

Dass der Syrer „als anerkannter Flüchtling lebt, hinderte ihn offenbar nicht daran, in seinem Gastland immer wieder Straftaten zu verüben“ (Bild). Im Schnitt beging der „Flüchtling“ mehr als ein Delikt pro Monat:
– 15 Ladendiebstähle (davon 7 besonders schwere)
– Ein Kreditbetrug
– Zwei Sachbeschädigungen (eine davon betrifft ein Auto)
– Mindestens ein Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz
– Erschleichen von verschiedenen Leistungen
– Eine Nötigung, eine Bedrohung sowie ein räuberischer Diebstahl
– Zumindest zwei Körperverletzungen (hiervon eine schwer).

„Bisher ließ ihn die Polizei jedoch immer wieder laufen“ (Junge Freiheit). Die Mehrzahl der Taten beging der Syrer allein, einen Teil zusammen mit Bekannten oder Familienangehörigen. Bei der 34. Straftat kommt ein versuchtes Tötungsdelikt hinzu.

Bei dieser Tat ging eine fünfköpfige syrisch-türkische Familie durch die Fußgängerzone – und ist von dem Syrer Khalil H. und zwei seiner Kumpanen (22 und 26 Jahre alt) provoziert worden. Als die Familie einfach weiter ging, zogen sich der spätere Täter und seine Kumpanen erst zurück – „um dann mit Messern zurückzukommen“ (Bild). Als der brutale Messerstecher ist Khalil H. überführt worden.

Der Gewalttäter bleibt voraussichtlich in Deutschland
Laut der Bild-Zeitung verfügt der Straftäter über eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung, die allerdings nur bis November 2023 gültig war. Dem Vernehmen nach soll der syrische Gewalttäter jedoch eine Verlängerung beantragt haben.

„Solange darüber nicht entschieden ist, hält sich der Serientäter offiziell legal in Deutschland auf“ (Junge Freiheit). Experten rechnen aber damit, dass der schwere Straftäter künftig hierzulande „geduldet“ wird – bei vollen Sozialleistengen im Rahmen des Bürgergeldes.
(pi-news.net)

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